Aufgeklärt statt Autonom - Beschwerdemails

alle Beschwerdemails, die sie bezüglich der "Aufgeklärt statt Autonom" Kampagne erreicht haben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Beschwerdem…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgeklärt statt Autonom - Beschwerdemails [#206921]
Datum
19. Dezember 2020 18:54
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Beschwerdemails, die sie bezüglich der "Aufgeklärt statt Autonom" Kampagne erreicht haben
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206921/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-20/057 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.12.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessis…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Aufgeklärt statt Autonom - Beschwerdemails [#206921]
Datum
15. Januar 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-20/057 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 19.12.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen alle Beschwerdemails, die bezüglich der Kampagne "Aufgeklärt statt Autonom" das Hessische Ministerium des Innern und für Sport erreicht haben, zu senden. Die Kampagne „Aufgeklärt statt autonom“ ist ein Projekt des unter der Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport stehenden Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE). Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG jedoch nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden. Die Beschwerdemails mit Bezug zur Kampagne „Aufgeklärt statt Autonom“ werden als elektronisch geführte Dokumente Teil der Akten der Kampagne. Bei den zur Kampagne „Aufgeklärt statt autonom“ geführten Akten handelt es sich um Informationen nach § 81 Abs. 3 HDSIG. Auch bei den Beschwerdemails zur Kampagne „Aufgeklärt statt autonom“ handelt es sich somit um Informationen nach § 81 Abs. 3 HDSIG. Der Anspruch auf Informationszugang ist nach § 81 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 HDSIG ausgeschlossen. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich finde es verwunderlich, dass die Ablehnung einer Anfrage an das hessische Innenm…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgeklärt statt Autonom - Beschwerdemails [#206921]
Datum
19. Januar 2021 11:55
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich finde es verwunderlich, dass die Ablehnung einer Anfrage an das hessische Innenministerium vom Referat Informationsfreiheit übersendet wird. Praktischer Weise kann ich mich zur Vermittlung direkt an Sie wenden. In welcher Weise ist der Ablehnungsgrund nach § 81 Abs. 2 und 3 HDSIG gerechtfertigt, wenn sich meine Anfrage weder an den hessischen Verfassungschutz, noch an die Polizei richtet? Das HKE ist ja dem Innenministerium unterstellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206921/