Aufgeschlüsselte Statistik über die im Jugend- und Familienberatungszentrum bearbeiteten Fälle
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Fälle wurden im Jahr 2018 und 2019 vom JFBZ Tübingen bearbeitet
Anzahl:
- Umgangskonflikte / Sorgerecht / hochstrittige Elterntrennung / sonstige Familien u. Partnerprobleme
2. Durchschnittliche Anzahl der Beratungskontakte
3. Anzahl wo trotz Beratung eine gerichtliche Lösung erwirkt wurde bspw. Umgangskonflikt
(Das Beratungszentrum wird informiert und die Beratung ruht bis zur Gerichtlichen Regelung)
4. Angaben zur Familiensituation der Klienten
- Alleinerziehend
- Eltern zusammenlebend
- Elternteil mit neuem Partner/in
- Wechselmodell
- Sonstiges
5. Anzahl der Berater/in Vollzeit und Teilzeit
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum22. Januar 2020
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21. Februar 2020
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