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Aufgriff der Anfrage "Bitte um Kontrolle der BT-Drs. 18/12880 Antwort 3 für das BMAS"

Ich bin gerade die verzeichneten Anfragen der FragdenStaat Plattform an das BMAS durchgegangen. Dabei ist mir die Anfrage Nr. 166661 (s. Link unten) aufgefallen.

Der Seite kann ich entnehemen, dass die Frist für diese Anfrage seit dem 18.10.2019 abgelaufen ist (!) und die letzte Antwort der BMAS Vertreter vom 18.09.2019 stammt.

In der Anfrage geht es um die Einteilung der Treffen zwischen Vertretern des BMAS und der Wirtschaft. Leider wurde keine abschließende Antwort gegeben bzw. eine erkennbare Überprüfung getätigt, da ich auch der Meinung bin, dass der dort genannte Sachverhalt nicht besonders plausibel erscheint.

Daher würde ich diese Anfrage gerne erneuern. Auch ich gehe hier von einer einfachen Anfrage ohne Bezahlung aus.

Ich bin mir bewusst, dass es sich um ggf. etwas heikle Themenbereiche handeln könnte, und schicken Ihnen bei einer sinnvollen (datenschutzlich gesehen) Begründung gerne eine postalische Adresse. Aber aus meiner Sicht ist dies hier eine einfache Anfrage und demnach nicht nötig.

Vielen Dank im Voraus.

---
https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-kontrolle-der-bt-drs-1812880-antwort-3-fur-das-bmas/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgriff der Anfrage "Bitte um Kontrolle der BT-Drs. 18/12880 Antwort 3 für das BMAS" [#170103]
Datum
8. November 2019 21:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin gerade die verzeichneten Anfragen der FragdenStaat Plattform an das BMAS durchgegangen. Dabei ist mir die Anfrage Nr. 166661 (s. Link unten) aufgefallen. Der Seite kann ich entnehemen, dass die Frist für diese Anfrage seit dem 18.10.2019 abgelaufen ist (!) und die letzte Antwort der BMAS Vertreter vom 18.09.2019 stammt. In der Anfrage geht es um die Einteilung der Treffen zwischen Vertretern des BMAS und der Wirtschaft. Leider wurde keine abschließende Antwort gegeben bzw. eine erkennbare Überprüfung getätigt, da ich auch der Meinung bin, dass der dort genannte Sachverhalt nicht besonders plausibel erscheint. Daher würde ich diese Anfrage gerne erneuern. Auch ich gehe hier von einer einfachen Anfrage ohne Bezahlung aus. Ich bin mir bewusst, dass es sich um ggf. etwas heikle Themenbereiche handeln könnte, und schicken Ihnen bei einer sinnvollen (datenschutzlich gesehen) Begründung gerne eine postalische Adresse. Aber aus meiner Sicht ist dies hier eine einfache Anfrage und demnach nicht nötig. Vielen Dank im Voraus. --- https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-kontrolle-der-bt-drs-1812880-antwort-3-fur-das-bmas/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabte…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Aufgriff der Anfrage "Bitte um Kontrolle der BT-Drs. 18/12880 Antwort 3 für das BMAS" [#170103]
Datum
11. November 2019 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
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