Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021

Ich bitte um Offenlegung der Dokumentation zur Abwägungsentscheidung des Schulministeriums zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab dem 02.11.2021, insbesondere die Belege für die in Ihrer Presseinfo vom 28.10.2021 zitierten Fakten, dass es an den NRW-Schulen derzeit kein erhöhte Corona-Infektionsgeschehen gibt, dass über 90 % der Lehrkräfte geimpft sind und den indirekt angeführten Umstand, dass die Kinder mit ihrem Maskentragen überwiegend einen Beitrag zum Schutz der Älteren geleistet hätten (im Umkehrschluss dieser für den Eigenschutz bisher vermeintlich gar nicht nötig war).

Bitte legen Sie auch die Risikobewertung offen, ob es nach Einschätzung der Landesregierung durch ihre Entscheidung zu einer steigenden Anzahl an Corona-Infektionen unter Kindern, schweren Verläufen und Todesfällen unter Kindern kommen kann und wie diese Bewertung mit der Wissenschaft rückgekoppelt/abgesichert wurde.

Ich gehe davon aus, dass es sich aufgrund der gerade erst erstellten und daher noch nicht archivierten Unterlagen um eine einfache Anfrage handelt, für die keine Gebühren erhoben werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021 [#232126]
Datum
1. November 2021 12:21
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Offenlegung der Dokumentation zur Abwägungsentscheidung des Schulministeriums zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab dem 02.11.2021, insbesondere die Belege für die in Ihrer Presseinfo vom 28.10.2021 zitierten Fakten, dass es an den NRW-Schulen derzeit kein erhöhte Corona-Infektionsgeschehen gibt, dass über 90 % der Lehrkräfte geimpft sind und den indirekt angeführten Umstand, dass die Kinder mit ihrem Maskentragen überwiegend einen Beitrag zum Schutz der Älteren geleistet hätten (im Umkehrschluss dieser für den Eigenschutz bisher vermeintlich gar nicht nötig war). Bitte legen Sie auch die Risikobewertung offen, ob es nach Einschätzung der Landesregierung durch ihre Entscheidung zu einer steigenden Anzahl an Corona-Infektionen unter Kindern, schweren Verläufen und Todesfällen unter Kindern kommen kann und wie diese Bewertung mit der Wissenschaft rückgekoppelt/abgesichert wurde. Ich gehe davon aus, dass es sich aufgrund der gerade erst erstellten und daher noch nicht archivierten Unterlagen um eine einfache Anfrage handelt, für die keine Gebühren erhoben werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232126/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
1. November 2021 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#232126] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung de…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#232126]
Datum
9. Januar 2022 22:36
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021“ vom 01.11.2021 (#232126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232126/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#232126] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung de…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#232126]
Datum
9. Januar 2022 22:37
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021“ vom 01.11.2021 (#232126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232126/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021“ [#232126]
Datum
13. Juli 2022 23:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/232126/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach 8 Monaten trotz Erinnerung noch keine Rückmeldung erfolgt ist Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 232126.pdf Anfragenr: 232126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232126/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenheit erhalten Sie das beigefügte Schreiben …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab 02.11.2021 [#232126]; Ihre E-Mails vom 1. November 2021 und 9. Januar 2022
Datum
25. Juli 2022 15:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in oben bezeichneter Angelegenheit erhalten Sie das beigefügte Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung vom heutigen Tage nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-07-19-schreibendesministeriumsfrschuleundbildung.pdf
207,3 KB

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