Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden
In der Pressemitteilung der Stadt Münster zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Wolbecker Str. in Münster (https://www.muenster.de/stadt/presseservice/pressemeldungen/web/frontend/output/standard/design/standard/page/14/show/1044670) schreiben Sie:
"Im vergangenen Jahr ist die Radwegebenutzungspflicht bereits am Düesbergweg aufgehoben worden. Mit der geänderten Regelung wurden dort gute Erfahrungen gemacht."
Leider habe ich auf meine Anfrage an das Presseamt der Stadt Münster innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten.
Insofern frage ich:
* Was sind die konkreten "guten Erfahrungen", die dort gemacht wurden?
* Gab es Rückmeldungen von Bürger:innen zum allgemeinen Verkehrsgeschehen auf dem Düesbergweg, die in die Bewertung einbezogen wurden?
* Welche Methoden sind durch die Stadt Münster angewandt worden, um die Aussage statistisch oder qualitativ zu belegen?
* Welche weiteren Maßnahmen wurden angewandt, um die getätigte Aussage zu belegen?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Juli 2020
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29. August 2020
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