Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden

Anfrage an: Stadt Münster

In der Pressemitteilung der Stadt Münster zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Wolbecker Str. in Münster (https://www.muenster.de/stadt/presseservice/pressemeldungen/web/frontend/output/standard/design/standard/page/14/show/1044670) schreiben Sie:
"Im vergangenen Jahr ist die Radwegebenutzungspflicht bereits am Düesbergweg aufgehoben worden. Mit der geänderten Regelung wurden dort gute Erfahrungen gemacht."

Leider habe ich auf meine Anfrage an das Presseamt der Stadt Münster innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten.

Insofern frage ich:
* Was sind die konkreten "guten Erfahrungen", die dort gemacht wurden?
* Gab es Rückmeldungen von Bürger:innen zum allgemeinen Verkehrsgeschehen auf dem Düesbergweg, die in die Bewertung einbezogen wurden?
* Welche Methoden sind durch die Stadt Münster angewandt worden, um die Aussage statistisch oder qualitativ zu belegen?
* Welche weiteren Maßnahmen wurden angewandt, um die getätigte Aussage zu belegen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden [#193599]
Datum
27. Juli 2020 08:13
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressemitteilung der Stadt Münster zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf der Wolbecker Str. in Münster (https://www.muenster.de/stadt/presseservice/pressemeldungen/web/frontend/output/standard/design/standard/page/14/show/1044670) schreiben Sie: "Im vergangenen Jahr ist die Radwegebenutzungspflicht bereits am Düesbergweg aufgehoben worden. Mit der geänderten Regelung wurden dort gute Erfahrungen gemacht." Leider habe ich auf meine Anfrage an das Presseamt der Stadt Münster innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten. Insofern frage ich: * Was sind die konkreten "guten Erfahrungen", die dort gemacht wurden? * Gab es Rückmeldungen von Bürger:innen zum allgemeinen Verkehrsgeschehen auf dem Düesbergweg, die in die Bewertung einbezogen wurden? * Welche Methoden sind durch die Stadt Münster angewandt worden, um die Aussage statistisch oder qualitativ zu belegen? * Welche weiteren Maßnahmen wurden angewandt, um die getätigte Aussage zu belegen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenle…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden [#193599]
Datum
9. Oktober 2020 00:07
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden“ vom 27.07.2020 (#193599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Es hat zwar mittlerweile ein Gespräch mit der Straßenverkehrbehörde der Stadt Münster stattgefunden, aber ich bitte Sie, die Ergebnisse hier transparente zu dokumentieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193599/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von E…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden [#193599]
Datum
10. November 2020 15:33
An
Stadt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht - Offenlegung von Erfahrungen und Erhebungsmethoden“ vom 27.07.2020 (#193599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193599 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Münster
Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage bzgl. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht am Düesbergweg Sehr Antragsteller/i…
Von
Stadt Münster
Via
Briefpost
Betreff
Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage bzgl. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht am Düesbergweg
Datum
14. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zunächst möchte ich mich nochmals für die verspätete Rückmeldung entschuldigen. Sie baten um Auskunft inwieweit am Düesbergweg gute Erfahrungen mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gemacht wurden. Hierzu hatten wir bereits ein persönliches Gespräch im letzten Jahr. Ihrer Bitte um schriftliche Beantwortung Ihres Anliegens komme ich hiermit nach. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist in erster Linie eine verkehrsrechtliche Entscheidung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). In der Praxis ändert sich jedoch das Verhalten der Radfahrer/-innen oftmals nur sehr geringfügig, da der Großteil nach wie vor die vorhandenen Nebenanlagen nutzt. Die im Pressetext erwähnten „guten Erfahrungen“ resultieren in erster Linie aus eigenen Beobachtungen vor Ort, die Momentaufnahmen darstellen. Rückmeldungen bzw. Erfahrungen von Bürger/-innen zum Fahren in der Fahrbahn am Düesbergweg sind bei der Straßenverkehrsbehörde nicht eingegangen. Maßnahmen oder Erhebungsmethoden, um diese Aussage zu belegen, wurden nicht angewandt. Um die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für die Kraftfahrer/-innen zu verdeutlichen, wurden vor einigen Monaten am Düesbergweg gelbe Hinweistafeln aufgestellt, die darauf aufmerksam machen, dass das Radfahren in den Fahrbahn erlaubt ist. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen