Aufhebung der Sperrung des Reichstagvorplatzes/Seite Jakob-Kaiser-Haus für "Lichtmauer"

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Akteneinsicht in alle in Ihrer Behörde vorhandenen Unterlagen, die mit der Aufhebung der Sperrung als Parkplatz des Reichstagvorplatzes (Richtung Jakob-Kaiser-Haus) zugunsten der Installation einer "Lichtmauer" anlässlich 25 Jahren Mauerfall im Oktober 2014 in Zusammenhang stehen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Akte…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Sperrung des Reichstagvorplatzes/Seite Jakob-Kaiser-Haus für "Lichtmauer" [#16669]
Datum
4. Mai 2016 20:52
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Akteneinsicht in alle in Ihrer Behörde vorhandenen Unterlagen, die mit der Aufhebung der Sperrung als Parkplatz des Reichstagvorplatzes (Richtung Jakob-Kaiser-Haus) zugunsten der Installation einer "Lichtmauer" anlässlich 25 Jahren Mauerfall im Oktober 2014 in Zusammenhang stehen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Stellungnahme auf Ihren Antrag entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Anfrage IFG - Aufhebung der Sperrung des Reichstagvorplatzes/Seite Jakob-Kaiser-Haus für "Lichtmauer" [#16669]
Datum
30. Mai 2016 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Stellungnahme auf Ihren Antrag entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Gerne verfolge ich meinen IFG-Antrag weiter. …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage IFG - Aufhebung der Sperrung des Reichstagvorplatzes/Seite Jakob-Kaiser-Haus für "Lichtmauer" [#16669]
Datum
30. Mai 2016 21:09
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Gerne verfolge ich meinen IFG-Antrag weiter. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich gehe davon aus, dass mit den Unterlagen auch alle ggfls. sicherheitsrelevanten Abwägungen, die innerhalb der Polizei Berlin oder in Abstimmung mit den genannten beteiligten Stellen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Sperrung vorgenommen wurden, abgedeckt sind. Andernfalls bitte ich um Ergänzung der bisher benannten Dokumente. Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin bis einschließlich 2. Juni 2016 nicht im Dienst. Ihre Nachrichten werden n…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage IFG - Aufhebung der Sperrung des Reichstagvorplatzes/Seite Jakob-Kaiser-Haus für "Lichtmauer" [#16669]
Datum
30. Mai 2016 21:09
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin bis einschließlich 2. Juni 2016 nicht im Dienst. Ihre Nachrichten werden nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich an meinen Vertreter, Herrn Fechner, unter 906410. Mit freundlichen Grüßen