Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder an der Kreuzung Tiroler Str. bzgl. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder Str..
Auf dieser Straße wurde durch das Verkehrszeichen 205 auf dem Radweg und 306 auf der prallel verlaufenden Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben (auf das Urteil, dass ein benutzungspflichtiger Radweg parellel zu einer Vorfahrtsstraße unzulässig ist bzgl. Otterloh darf ich verweisen). Etwa seit Mitte letzten Jahres befindet sich an der Kreuzung prallel zum Fußgängerüberweg nach einer Baumaßnahme das VZ 205. Hierfür müsste eine Widmungsänderung gemäß BayStrWG erfolgt sein.

Weiterhin bitte ich um Zusendung der Widmungsänderung (Aufhebung der Teileinziehung durch benutzungspflichtigen Radweg) bzgl. des durchgestrichenen VZ 237 an der Kreuzung Grünwalder Str. und Wettersteinplatz.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder an der Kreuzung Tiroler Str. bzgl. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht [#266740]
Datum
2. Januar 2023 07:15
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder Str.. Auf dieser Straße wurde durch das Verkehrszeichen 205 auf dem Radweg und 306 auf der prallel verlaufenden Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben (auf das Urteil, dass ein benutzungspflichtiger Radweg parellel zu einer Vorfahrtsstraße unzulässig ist bzgl. Otterloh darf ich verweisen). Etwa seit Mitte letzten Jahres befindet sich an der Kreuzung prallel zum Fußgängerüberweg nach einer Baumaßnahme das VZ 205. Hierfür müsste eine Widmungsänderung gemäß BayStrWG erfolgt sein. Weiterhin bitte ich um Zusendung der Widmungsänderung (Aufhebung der Teileinziehung durch benutzungspflichtigen Radweg) bzgl. des durchgestrichenen VZ 237 an der Kreuzung Grünwalder Str. und Wettersteinplatz.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266740/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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