Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder an der Kreuzung Tiroler Str. bzgl. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Aufhebung der Teileinziehung auf der Grünwalder Str..
Auf dieser Straße wurde durch das Verkehrszeichen 205 auf dem Radweg und 306 auf der prallel verlaufenden Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben (auf das Urteil, dass ein benutzungspflichtiger Radweg parellel zu einer Vorfahrtsstraße unzulässig ist bzgl. Otterloh darf ich verweisen). Etwa seit Mitte letzten Jahres befindet sich an der Kreuzung prallel zum Fußgängerüberweg nach einer Baumaßnahme das VZ 205. Hierfür müsste eine Widmungsänderung gemäß BayStrWG erfolgt sein.
Weiterhin bitte ich um Zusendung der Widmungsänderung (Aufhebung der Teileinziehung durch benutzungspflichtigen Radweg) bzgl. des durchgestrichenen VZ 237 an der Kreuzung Grünwalder Str. und Wettersteinplatz.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Januar 2023
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4. Februar 2023
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