Aufhebung des Einreiseverbots von Herrn Thaksin Shinawatra

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Am 15. Juli 2011 wurde die Entscheidung Thaksin Shinawatra (ehemaliger Premierminister von Thailand) die Einreise nach Deutschland zu verbieten durch den deutschen Außenminister Guido Westerwelle wieder aufgehoben, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

1. Welche Person oder Partei hat einen entsprechenden Antrag oder ein offizielles Ersuchen an den deutschen Aussenminister Guido Westerwelle oder an das Auswaertige Amt gestellt auf dessen Grundlage die Entscheidung zur Aufhebung des Einreiseverbot von Herrn Thaksin Shinawatra durch den Aussenminister Guido Westerwelle getroffen wurde ??

2. Wie lautet die Begruendung des Antragstellers fuer die Aufhebung des Einreiseverbot???

3. ggf. bitte ich um Zusendung einer Ablichtung dieses Antrags per email.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. August 2011
  • Frist
    6. September 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufhebung des Einreiseverbots von Herrn Thaksin Shinawatra
Datum
5. August 2011 08:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Am 15. Juli 2011 wurde die Entscheidung Thaksin Shinawatra (ehemaliger Premierminister von Thailand) die Einreise nach Deutschland zu verbieten durch den deutschen Außenminister Guido Westerwelle wieder aufgehoben, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. 1. Welche Person oder Partei hat einen entsprechenden Antrag oder ein offizielles Ersuchen an den deutschen Aussenminister Guido Westerwelle oder an das Auswaertige Amt gestellt auf dessen Grundlage die Entscheidung zur Aufhebung des Einreiseverbot von Herrn Thaksin Shinawatra durch den Aussenminister Guido Westerwelle getroffen wurde ?? 2. Wie lautet die Begruendung des Antragstellers fuer die Aufhebung des Einreiseverbot??? 3. ggf. bitte ich um Zusendung einer Ablichtung dieses Antrags per email. Vielen Dank
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Einreiseverbot desthailändischenPremierminsiters Tha…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Einreiseverbot desthailändischenPremierminsiters Thaksin Shinawatra in Deutschland
Datum
9. August 2011 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Einreiseverbot desthailändischenPremierminsiters…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Einreiseverbot desthailändischenPremierminsiters Thaksin Shinawatra in Deutschland
Datum
29. August 2011 12:08
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich ganz konkrete Punkte benannt habe, die ich wissen möchte, die - davon gehe ich aus - bei Ihnen vorliegen oder auf einfache Weise zusammengestellt werden können, es sich also bei Ihrer Tätigkeit im Wesentlichen nur um die Übersendung einiger Kopien incl. einer geringen Vorarbeit handelt, ist dies insgesamt eine einfache und kostenfreie Auskunft. Ich halte Ihre Ankündigung einer völlig unbestimmten Gebührenforderung bis zu 500 € für nicht angemessen und mit dem Geiste des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vereinbar... Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Aufhebung des "Einreiseverbots"fürden ehem…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110808403775] IFG-Anfrage betr. Aufhebung des "Einreiseverbots"fürden ehemaligenthailändischenPremierminister Thaksin Shinawatra
Datum
1. September 2011 14:34
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 05.08.2011 über die Internetseite FragDenStaat.de erhalten Sie anliegend den Bescheid des Auswärtigen Amts vom 01.09.2011. Mit freundlichen Grüßen