Aufhebung eines Ratsbeschlusses wegen Befangheit eines Ratsmitgliedes

Darf ein Ratsbeschluss der wegen Befangenheit eines Ratsmitgliedes aufgehoben wurde in der gleichen Sitzung neu gefasst werden, oder gibt es eine Frist das dieser Punkt für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2018
  • Frist
    17. Februar 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ein Ratsb…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Aufhebung eines Ratsbeschlusses wegen Befangheit eines Ratsmitgliedes [#25869]
Datum
1. Januar 2018 14:10
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ein Ratsbeschluss der wegen Befangenheit eines Ratsmitgliedes aufgehoben wurde in der gleichen Sitzung neu gefasst werden, oder gibt es eine Frist das dieser Punkt für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird so schnell wie möglich beantwortet. Mit f…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Aufhebung eines Ratsbeschlusses wegen Befangheit eines Ratsmitgliedes [#25869]
Datum
17. Januar 2018 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird so schnell wie möglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Aufhebung eines Ratsbeschlusses wegen Befangenheit eines Ratsmitgliedes [#25869] Sehr geehrtAntragsteller/in in d…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Aufhebung eines Ratsbeschlusses wegen Befangenheit eines Ratsmitgliedes [#25869]
Datum
19. Januar 2018 12:32
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Gemeindeordnung gibt es keine Regelung, die der in dem Auskunftsantrag beschriebenen Verfahrensweise entgegen steht; insbesondere Fristenregelungen sind für den beschriebenen Fall nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen