Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
In § 48 SGB X ist die Rede von einer "wesentlichen Änderung".
Ich möchte wissen, was das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter einer "Änderung" versteht, und ab wann eine "wesentliche Änderung" eintritt.
Weiterhin interessiert mich, wie der Satz "der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat..." von Ihnen interpretiert wird.
Dazu möchte ich wissen, welche Tasachen vorliegen müssen, damit "die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt" ist und wie man sich verhalten muss, um "die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße" nicht zu verletzen.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum3. August 2011
-
6. September 2011
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!