Aufhebung von Einschränkungen für COVID19-Geimpfte

alle nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Aufhebung von Einschränkungen (z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz) für gegen COVID19 geimpfte Personen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle nicht-öffentlichen Un…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Aufhebung von Einschränkungen für COVID19-Geimpfte [#218659]
Datum
18. April 2021 11:39
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Aufhebung von Einschränkungen (z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz) für gegen COVID19 geimpfte Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218659/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Aufhebung von Einschränkungen für COVID19-Geimpfte
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Aufhebung von Einschränkungen für COVID19-Geimpfte
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
715,5 KB