Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Kurzarbeit
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
da meine Abteilung geschlossen worden ist, habe ich zum 30.06.2020 einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber ausgehandelt. Freistellung ab dem 01.04.2020 sowie eine Abfindung. Die Firma ist jetzt in Kurzarbeit. Können Sie mir bitte weiterhelfen, wie es sich mit meinem Gehalt bis 06/20 sowie mit meiner Abfindung verhält.
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. März 2020
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5. Mai 2020
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