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Aufkäufe von Staatsanleihen durch die EZB

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Bitte teilen Sie mir doch mit:
-wodurch die Aufkäufe von Staatsanleihen durch die EZB legitimiert sind. Diese beeinflussen schließlich ja auch den Bundeshaushalt.
-ob die Staatsanleihen direkt von den Staaten oder aber von Banken gekauft worden sind, die damit spekuliert haben.
-zu welchen Kursen und wann diese(ggf.)von den Banken gekauft wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. August 2011
  • Frist
    20. September 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufkäufe von Staatsanleihen durch die EZB
Datum
17. August 2011 09:10
An
Bundesrechnungshof
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte teilen Sie mir doch mit: -wodurch die Aufkäufe von Staatsanleihen durch die EZB legitimiert sind. Diese beeinflussen schließlich ja auch den Bundeshaushalt. -ob die Staatsanleihen direkt von den Staaten oder aber von Banken gekauft worden sind, die damit spekuliert haben. -zu welchen Kursen und wann diese(ggf.)von den Banken gekauft wurden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG vom 17.08.2011 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail - Antrag auf…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG vom 17.08.2011
Datum
7. September 2011 10:47
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail - Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG - vom 17.08.2011 danke ich Ihnen. Dabei bitten Sie um Auskunft, wodurch die "Aufkäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) legitimiert seien, ob die Staatsanleihen direkt von den Staaten oder von Banken gekauft worden sind und zu welchen Kursen und wann diese von den Banken gekauft wurden". Der Bundesrechnungshof prüft die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die EZB ist ein Organ der Europäischen Union und Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Die von der EZB durchgeführten Maßnahmen unterliegen nicht den Prüfungen durch den Bundesrechnungshof. Der Bundesrechnungshof kann zu Ihren Fragen daher keine Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christiana Kenn Bundesrechnungshof Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit Adenaueralle 81 53113 Bonn Tel.: 0228 99 / 721 1033 Fax: 0228 99 / 721 1039
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