Aufklärung über Risiken Impfung Covid 19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte teilen Sie mir mit, ob es Konzepte gibt, wie die Bevölkerung vor einer Covid 19 Impfung ordnungsgemäß über Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt wird. Soll dies in den Impfzentren oder beim Hausarzt passieren, wer klärt Senioren in Heimen auf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
Susanne Rist
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Susanne Rist
Betreff
Aufklärung über Risiken Impfung Covid 19 [#204057]
Datum
20. November 2020 09:55
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob es Konzepte gibt, wie die Bevölkerung vor einer Covid 19 Impfung ordnungsgemäß über Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt wird. Soll dies in den Impfzentren oder beim Hausarzt passieren, wer klärt Senioren in Heimen auf?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § << Adresse entfernt >> IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Rist Anfragenr: 204057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204057/ Postanschrift Susanne Rist << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Rist
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.11.2020 Sehr geehrte Frau Rist, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihne…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.11.2020
Datum
20. November 2020 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Rist, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-229. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Frau Rist, zu Ihrer o.a. IFG-Anfrage vom 20.11.2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Grundsätzlich…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Aufklärung über Risiken Impfung Covid 19 [#204057] (Az.: 2020-229)
Datum
3. Dezember 2020 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rist, zu Ihrer o.a. IFG-Anfrage vom 20.11.2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Grundsätzlich gilt, dass ein behandelnder Arzt die rechtliche Pflicht hat, den Patienten bzw. ggf. den Sorgeberechtigten des Patienten im Rahmen der vorgesehenen Routineuntersuchungen auf die Möglichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit indizierter Impfungen gegen Infektionskrankheiten aufmerksam zu machen. Die Hinweispflicht umfasst dabei sowohl die Aufklärung über etwaige Nebenwirkungen einer Impfung als auch die Aufklärung über gesundheitliche Risiken/Folgen bei Nichtvornahme der Impfung. Eine umfassende, transparente Aufklärung hat somit stets vor der Impfung und unabhängig davon zu erfolgen, ob die Impfung beim Hausarzt oder in einem Impfzentrum durchgeführt wird. Als medizinisch indizierte Impfungen werden insbesondere diejenigen Schutzimpfungen angesehen, zu denen die obersten Landesgesundheitsbehörden gem. § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentliche Empfehlungen aussprechen, welche wiederum auf den jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruhen. Eingehendere öffentlich zugängliche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfschutz sowie der damit zusammenhängenden Arbeit der STIKO finden sich insbesondere hier: * https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html * https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Positionspapier.html;jsessionid=33A8D84FF51E18013DE2647F20355AF4.internet092 * https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/gemeinsames-positionspapier-stiko-der-leopoldina-impfstoffpriorisierung.pdf Mit freundlichen Grüßen