Aufklärungspflicht Corona Impfung - kein Hinweis auf bedingte Zulassung in RKI Aufklärungsmerkblatt
es gibt eine ärztliche Aufklärungspflicht vor medizinischen Eingriffen wie z.B. einer Impfung.
Bei allen Corona Impfstoffen handelt es sich um neuartige Impfstoffe, die lediglich eine bedingte Zulassung haben. Nach Angaben der EMA sind insbesondere Studien zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen noch offen und laufen teilweise noch viele Monate.
Wieso wird auf diese wichtige Tatsache der bedingten Zulassung in den Aufklärungsmerkblättern nicht hingewiesen? Dort wird nur von "zugelassenen Impfstoffen" gesprochen.
Viele Menschen wissen nicht, dass diese Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung haben und dass somit Menschen, die sich diesen Impfstoff geben lassen, quasi an einem Medikamentenversuch teilnehmen.
Jeder darf dies selbstverständlich tun, allerdings muss er dafür jeder vorher entsprechende Informationen bekommen, um eine eine Zustimmung auf der Basis aller notwendigen Informationen abgegeben zu können (informed consent, s. Nürnberger Kodex).
Wieso wird es offenbar nicht für notwendig erachtet, auf diese wesentliche Tatsache der bedingten Zulassung und der noch ausstehenden Ergebnisse von wichtigen Studien im Aufklärungsmerkblatt hinzuweisen? Auch auf der EMA Seite ist diese Information sehr versteckt und leicht zu überlesen (auf der Seite steht deutlich "approved" und erst bei genauem Lesen der einzelnen Erläuterungsfelder kommt der unscheinbare Hinweis auf "conditional authorisation" mit dem link zu weiteren Details)
Statt dessen wird überall verkündet, die Impfung sei "sicher und wirksam" und jeder solle sich impfen lassen. Sicherlich hätten sich manche Menschen (noch) nicht impfen lassen und lieber abgewartet, bis weitere Studien vorliegen, wenn sie sich dieser Tatsachen bewusst gewesen wären.
Viele Grüße
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Juli 2021
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28. August 2021
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