Auflagen vom Gesundheitsamt Düsseldorf zur Öffnung wärend der Corona-Epidemie

Hiermit bitte ich um die Anweisungen bzw. Auflagen vom Gesundheitsamt Düsseldorf zur Nutzung der Räumlichkeiten durch Studierende wärend der Corona-Epidemie (Ateliers und Wekstätten). Wenn sich über die Zeit der Pandemie verschiedene Anweisungen bzw. Auflagen ergeben haben, bitte ich um Zusendung sämtlicher Varianten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kunstakademie Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagen vom Gesundheitsamt Düsseldorf zur Öffnung wärend der Corona-Epidemie [#195234]
Datum
13. August 2020 19:57
An
Kunstakademie Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich um die Anweisungen bzw. Auflagen vom Gesundheitsamt Düsseldorf zur Nutzung der Räumlichkeiten durch Studierende wärend der Corona-Epidemie (Ateliers und Wekstätten). Wenn sich über die Zeit der Pandemie verschiedene Anweisungen bzw. Auflagen ergeben haben, bitte ich um Zusendung sämtlicher Varianten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195234/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kunstakademie Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit darf ich Ihnen die Antwort der Kunstakademie Düsseldorf auf Ihre untenstehen…
Von
Kunstakademie Düsseldorf
Betreff
WG: Auflagen vom Gesundheitsamt Düsseldorf zur Öffnung wärend der Corona-Epidemie [#195234]
Datum
28. August 2020 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit darf ich Ihnen die Antwort der Kunstakademie Düsseldorf auf Ihre untenstehende Anfrage übersenden: Die Kunstakademie Düsseldorf wendet alle einschlägigen rechtlichen Regelungen des Infektionsschutzes an. Darüber hinausgehende Auflagen des Gesundheitsamtes liegen derzeit nicht vor. Für die Anfrage werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen