Auflagen zur Durchführung eines Abiballs Ende Juni mit rund 500 Gästen

Kann ein Abiball am 28.06.2020, aufgrund des Coronavirus durchgeführt werden und gilt dieser mit 400 bis 500 Gästen, als eine Großveranstaltung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
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Robert Schröder
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann ein A…
An Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt Details
Von
Robert Schröder
Betreff
Auflagen zur Durchführung eines Abiballs Ende Juni mit rund 500 Gästen [#184675]
Datum
15. April 2020 21:50
An
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ein Abiball am 28.06.2020, aufgrund des Coronavirus durchgeführt werden und gilt dieser mit 400 bis 500 Gästen, als eine Großveranstaltung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder Anfragenr: 184675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184675 Postanschrift Robert Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schröder

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Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Schröder, betreffs Ihrer Anfrage möchten wir darauf verweisen, dass die gegenwärtigen Verfügu…
Von
Landeshauptstadt Dresden - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Auflagen zur Durchführung eines Abiballs Ende Juni mit rund 500 Gästen [#184675]
Datum
17. April 2020 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, betreffs Ihrer Anfrage möchten wir darauf verweisen, dass die gegenwärtigen Verfügungen des Freistaates dies nicht zulassen würden. Am Sonntag, den 19. April 2020, laufen diese aus. Die neuen Verfügungen sollen heute beschlossen werden und treten dann voraussichtlich ab kommenden Montag in Kraft. Bitte informieren Sie sich hierzu auf www.coronavirus.sachsen.de zum weiteren Fortgang. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir Ihnen leider noch keine Auskunft dazu geben. Sie können sich aber auch gern an die Hotline des Sozialministeriums zum Umgang mit den Allgemeinverfügungen Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Telefon: 0800 1000214 (Montag bis Freitag 7 Uhr bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 12 Uhr bis 18 Uhr) wenden. Mit freundlichen Grüßen