Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen

bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Landkreis Emmendingen zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden Sie mir…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495]
Datum
29. April 2021 17:49
An
Landratsamt Emmendingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Landkreis Emmendingen zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> Es reicht aus, wenn Sie mir die 15 ersten Bescheide übermitteln. Vielen Dank für d…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495]
Datum
8. Mai 2021 10:06
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es reicht aus, wenn Sie mir die 15 ersten Bescheide übermitteln. Vielen Dank für die Bemühungen bereits im Vorraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 29.04.2021, die wir entsprechend des von Ihnen gewün…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495] / Antragsteller/in Antragsteller/in organisiert ANTI-Querdenker-Versammlungen!
Datum
27. Mai 2021 20:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 29.04.2021, die wir entsprechend des von Ihnen gewünschten Informationszuganges geprüft haben. Gerne übersenden wir Ihnen die Versammlungsverfügungen des Landratsamtes Emmendingen zu den im genannten Zeitraum durchgeführten sechs Versammlungen. Vorab informieren wir Sie jedoch wie von Ihnen gewünscht über den Umstand, dass wir hierfür voraussichtlich Gebühren in Höhe von 47,10 EUR erheben werden. Bei den von Ihnen begehrten Auskünften handelt es sich leider nicht um einen Informationszugang in einfachen Fällen entsprechend § 10 Abs. 3 S. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), für die keine Gebühren erhoben werden dürfen. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass wir die Versammlungsverfügungen vor ihrer Weitergabe zunächst aufbereiten müssen. So müssen wir die Bescheide etwa hinsichtlich schützenswerter persönlicher Daten Dritter bereinigen. Bitte teilen Sie uns bis möglichst 01.06.2021 mit, ob Sie Ihr Informationsgesuch unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten. Sollten wir bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus, dass an den begehrten Auskünften kein Interesse mehr besteht. Haben Sie vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in zunächst empfinde ich es ein wenig befremdlich, auf eine am 2…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495] / Antragsteller/in Antragsteller/in organisiert ANTI-Querdenker-Versammlungen! [#219495]
Datum
27. Mai 2021 20:52
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in zunächst empfinde ich es ein wenig befremdlich, auf eine am 29.04.2021 gestellte Anfrage am 27.5., also zwei Tage vor Ende der gesetzlichen Frist zu antworten und dann eine Antwortfrist von fünf Tagen, davon zwei Tage Wochenende zu setzen. Selbstverständlich möchte ich die Beantwortung der Anfrage für sie so einfach wie möglich machen. Daher zwei Fragen: Reduzieren sich die Kosten, wenn sie einfach die 5 letzten Anfragen, die sowieso auf ihrem Schreibtisch liegen mir zusenden? Grundsätzlich geht es mir aber auch um die Frage: Haben sie bei allen dieser Anmeldungen eine Maskepflicht zur Auflage gemacht? mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr Antragsteller/in wir bitten um Verständnis für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Pandemiebedingt ist…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
AW: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495] / Antragsteller/in Antragsteller/in organisiert ANTI-Querdenker-Versammlungen! [#219495]
Datum
28. Mai 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bitten um Verständnis für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Pandemiebedingt ist das Ordnungsamt des Landratsamtes Emmendingen seit Monaten einer erhöhten Arbeitsbelastung unter zugleich erschwerten Bedingungen ausgesetzt. Grundsätzlich können wir Sie im Rahmen einer einfachen (und gebührenfreien) Auskunft jedoch darüber informieren, dass die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes des Landratsamtes des Landkreises Emmendingen stets eine Auflage hinsichtlich des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung verfügt hat. Exemplarisch konnte diese - ja nach aktuell geltender CoronaVO - wie folgt lauten: "Während der gesamten Versammlung haben alle Teilnehmer_innen eine medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht a) für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und b) für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sofern dies durch eine ärztliche Bescheinigung attestiert ist und diese den kontrollierenden Polizeibeamt_innen vor Ort auf deren Verlangen in physischer Form (Papier) vorgewiesen und zur Prüfung ausgehändigt wird; Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf der Versammlung zu tragen, befreit sind, müssen ersatzweise einen Plexiglas-Gesichtsschutz (sog. Vollvisier) tragen; c) für Personen, die sich alleine oder nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts im Fahrzeug befinden." Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihr Auskunftsbedürfnis mit dieser einfachen Auskunft erfüllt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mein Informa…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495] / Antragsteller/in Antragsteller/in organisiert ANTI-Querdenker-Versammlungen! [#219495]
Datum
28. Mai 2021 13:20
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mein Informationsbedarf ist dadurch befriedigt. Ich wünsche ihnen noch ein schönes Wochenende. ... Mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Emmendingen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank. Das wünschen wir Ihnen ebenfalls. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
AW: Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen [#219495] / Antragsteller/in Antragsteller/in organisiert ANTI-Querdenker-Versammlungen! [#219495]
Datum
28. Mai 2021 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank. Das wünschen wir Ihnen ebenfalls. Mit freundlichen Grüßen