Auflagenbescheide von Versammlungen

bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden Sie mir…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
29. April 2021 17:48
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir sämtliche Auflagenbescheide für angemeldete Versammlungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, zwischen dem 1.3. und 1.5.2021.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219494/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Stefan Rei…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Weitergeleitet: Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
4. Mai 2021 07:44
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Stefan Reichl Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30.04.2021. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte beschränken Sie die Übermittlung an mich auf die ersten 15 Auflagenbescheide.…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Weitergeleitet: Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
8. Mai 2021 10:05
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte beschränken Sie die Übermittlung an mich auf die ersten 15 Auflagenbescheide. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219494/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärz…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Weitergeleitet: Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
28. Mai 2021 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt],, gerne können wir, wie von Ihnen gewünscht, 10 Auflagenbescheide übersenden. Da diese erst herausgesucht und durch uns die personenbezogenen Daten entfernt werden müssen, handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 3 LIFG. Wir müssten daher für unseren Aufwand eine Gebühr in Höhe von 36,-- EUR festsetzen. Dies entspricht der Gebühr für eine halbe Arbeitsstunde. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen unter diesen Umständen die Bescheide übersenden sollen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Grundsätzlich geht es mir um die Frage: Haben sie bei allen (dieser) Versammlungsa…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Weitergeleitet: Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
28. Mai 2021 15:20
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Grundsätzlich geht es mir um die Frage: Haben sie bei allen (dieser) Versammlungsanmeldungen eine Maskenpflicht zur Auflage gemacht? Ich gehe davon aus, dass im Rahmen einer einfachen (und gebührenfreien) Auskunft darüber informieren können und mir ggf. auch exemplarisch den Text einer solchen Auflage zur Verfügung stellen können. mit freundlichen Grüßen Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219494/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärz…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Weitergeleitet: Auflagenbescheide von Versammlungen [#219494]
Datum
28. Mai 2021 15:50
Status
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ja, wir haben bei allen Versammlungen Maskenpflicht angeordnet. Hier der Text: 1. Alle Teilnehmer haben zumindest eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist über Nase und Mund zu tragen. Ein nicht richtig getragener Mund-Nasen-Schutz gilt als keine Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht a) für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, b) den vom Versammlungsleiter zugelassenen Redner während der Rede, wenn ein Mindestabstand von 3m zu anderen Personen besteht und c) für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. Diese ärztliche Bescheinigung ist bei der Versammlung mitzuführen und der Polizei auf Verlangen auszuhändigen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gem. § 279 StGB eine Straftat darstellt. 2. Personen, welche vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, haben einen geeigneten Plexiglas-Gesichtsschutz (auch Face-Shield oder Vollvisier genannt) zu tragen, der von der Stirn bis unterhalb des Kinnes reicht und die Schläfen sowie die seitlichen Gesichtsbereiche durch seine Wölbung abdeckt. Da bei uns im Landkreis, im Gegensatz zum Innenstadtgebiet der Stadt Freiburg, keine medizinische Maskenpflicht aufgrund einer Allgemeinverfügung besteht, wurden bei unseren Versammlung nur die Pflicht zum Tragen einer nichtmedizinischen Maske angeordnet. Reicht Ihnen das so? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], > > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) > [geschwärzt]? > > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt]