Auflassung der WV Leups
Anfrage an:
Regierung von Oberfranken
Ist der ZwV-J berechtigt bei der UWB des LRA die Auflassung der WV-Leups zu betreiben, solange noch nicht rechtskräftig entschieden ist, ob er durch den "Vg-klageanhängigen" Übereignungsbeschluss rechtmäßiger Eigentümer der Grundstücke mit dem verbundenen Wasserrecht ist?
Anfrage abgelehnt
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Datum6. April 2019
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6. Mai 2019
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