Auflistung aller Meldebehörden in Baden-Württemberg

Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    13. Juni 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung a…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Baden-Württemberg [#141984]
Datum
14. Mai 2019 11:15
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Mai 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auflistung aller Meldebehörden in Baden-Württemberg [#141984]
Datum
15. Mai 2019 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Mai 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 1 Absatz 2 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz s…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auflistung aller Meldebehörden in Baden-Württemberg [#141984]
Datum
11. Juni 2019 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 1 Absatz 2 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz sind in Baden-Württemberg die Ortspolizeibehörden die Meldebehörden. Die Ortspolizeibehörden sind gemäß § 62 Absatz 4 Polizeigesetz die Gemeinden. Eine Liste der Gemeinden nebst weiteren Kennziffern (Allgemeiner Gemeindeschlüssel, Bundeseinheitlicher Regionalschlüssel, usw.) wird durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg geführt. Wir dürfen Sie daher bitten, sich bezüglich einer Auflistung aller Gemeinden in Baden-Württemberg und weiteren Angaben zu den Gemeinden an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zu wenden (www.statistik-bw.de<http://www.statistik-bw.de>). Mit freundlichen Grüßen