Auflistung aller Meldebehörden in Berlin

Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.).

Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung aller Meldebehörden in Berlin [#136254]
Datum
3. Mai 2019 12:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Meldebehörden in Ihrem Land. Bitte fügen Sie hierzu jeweils alle frei verfügbaren Informationen zu den Meldebehörden bei (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, zugeteilte Kennziffern, Schlüsselnummern, Behördenkennzahlen für Personalausweise / Reisepässe, etc.). Bitte fügen Sie noch die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (Geografisch oder anhand Postleitzahlen o.Ä.) der einzelnen Meldebehörden bei.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 3. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein In…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Mai 2019
Datum
9. Mai 2019 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein Informationsanspruch nach § 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nur im Hinblick auf in unseren Akten bereits vorhandene (!) Informationen gerichtet ist. Dagegen sind wir nach dem Gesetz nicht verpflichtet, gewünschte Informationen erst aufgrund eines (Ihres) IFG-Antrages zu erstellen (zu generieren). Das Gesetz ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/berliner-ifg/ Da die gewünschte "Auflistung aller Meldebehörden" in Berlin in unseren Akten nicht vorhanden ist, können wir Ihnen eine solche nicht schicken. Wir empfehlen Ihnen, die Meldebehörden (das sind die Bürgerämter in den Bezirken, zentrale Meldebehörde ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten/LABO) über das Service-Portal Berlin zu ermitteln, siehe z. B. Buchstabe "M" unter https://service.berlin.de/dienstleistungen/meldewesen-ordnung/ . Mit freundlichen Grüßen