Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig

Ich bitte um Auflistung, wie hoch die monatliche Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig sind:

a) Bad Breisig (ehrenamtliche Stadtbürgermeisterin)
b) Brohl-Lützing (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister)
c) Gönnersdorf (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister)
d) Waldorf (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister)

Bitte geben Sie auch die gesetzlichen Grundlagen an, aufgrund dessen eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Da diese Informationen in einer Verwaltung der Sache nach vorliegen sollten, da u.a. auch die Aufwandsentschädigungen in Satzungen geregelt werden, dürfte für diese einfache Anfrage keine Gebühren erhoben werden.

Erhalten ehrenamtliche Orts- bzw. Stadtbürgermeister/innen von der Aufwandsentschädigung auch einen Pensionsanspruch? Wenn ja, wie hoch ist dieser und ab wann (Zeitraum) steht dieser einem zu?

Für die Beantwortung sage ich auf diesem Weg schon einmal: Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um A…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#128902]
Datum
8. April 2019 12:42
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auflistung, wie hoch die monatliche Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig sind: a) Bad Breisig (ehrenamtliche Stadtbürgermeisterin) b) Brohl-Lützing (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister) c) Gönnersdorf (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister) d) Waldorf (ehrenamtlicher Ortsbürgermeister) Bitte geben Sie auch die gesetzlichen Grundlagen an, aufgrund dessen eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Da diese Informationen in einer Verwaltung der Sache nach vorliegen sollten, da u.a. auch die Aufwandsentschädigungen in Satzungen geregelt werden, dürfte für diese einfache Anfrage keine Gebühren erhoben werden. Erhalten ehrenamtliche Orts- bzw. Stadtbürgermeister/innen von der Aufwandsentschädigung auch einen Pensionsanspruch? Wenn ja, wie hoch ist dieser und ab wann (Zeitraum) steht dieser einem zu? Für die Beantwortung sage ich auf diesem Weg schon einmal: Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#128902]
Datum
10. Mai 2019 16:35
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig“ vom 08.04.2019 (#128902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 128902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rhe…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig“ [#128902] [#128902]
Datum
10. Mai 2019 16:37
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/128902 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion seitens der Verwaltung erfolgte. Weder Eingangsbestätigung noch weitere Kommunikation. Der Bürger und das Recht wird von der Verwaltung nicht ernst genommen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 128902.pdf Anfragenr: 128902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG Der La…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG
Datum
14. Mai 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.05.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.035 Ihr Zeichen: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) hier: Aufwandsentschädigungen Orts-/Stadtbürgermeister/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 10.05.2019 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) Der…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
Datum
23. Mai 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 23.05.2019 Gesch.Z.: 4.03.19.035 Ihr Zeichen: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage nach die Verbandsgemeinde Bad Breisig nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) hier: Aufwandsentschädigungen Orts-/Stadtbürgermeister/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mich in Ihrer Sache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig in Verbindung gesetzt und diese gebeten, Ihre Informationsanfrage zu beantworten bzw. zu bescheiden. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, sollten Sie dennoch keine Rückmeldung von der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten oder sich in der Rückmeldung in Ihren Rechten verletzt sehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister gelten die Bestimmungen nach der…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Auflistung der Aufwandsentschädigungen der Orts-/Stadtbürgermeister/in in der Verbandsgemeinde Bad Breisig [#128902]
Datum
28. Juni 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister gelten die Bestimmungen nach der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vom 27. November 1997 in der derzeit gültigen Fassung. Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl gemäß § 12 Abs. 1, S. 1 KomAEVO. Die Einwohnerzahlen betragen in den einzelnen Gemeinden: Bad Breisig = 9.540 Brohl-Lützing = 2.536 Gönnersdorf = 624 Waldorf = 861 Darüber hinaus kann, insofern die Voraussetzungen und der zuständige Gemeinderat durch Beschlussfassung der Hauptsatzung zugestimmt hat, nach § 12 Abs. 1, S. 1 sowie Abs. 2 KomAEVO die Aufwandsentschädigung entsprechend erhöht sowie nach § 4 Abs. 3 KomAEVO ein sogenannter Verdienstausfall ersetzt werden. Die Hauptsatzungen der Gemeinden könne über die Internetseite der Verbandsgemeinde Bad Breisig (http://www.bad-breisig.de/Die-Gemeinden/) unter der jeweiligen Gemeinde abgerufen werden. Nach dem Landesgesetz über die Zahlung eines Ehrensoldes an frühere ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Kreisbeigeordnete und Ortsvorsteher (Ehrensoldgesetz) vom 18. Dezember 1972 in der derzeit gültigen Fassung erhält ein früherer ehrenamtlicher Bürgermeister einen Ehrensold, wenn er das Amt in derselben Gemeinde mindestens 10 Jahre hindurch wahrgenommen hat. Die Höhe und Fälligkeit des Ehrensoldes richtet sich nach § 2 Ehrensoldgesetz. Mit freundlichen Grüßen