Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Falls vorhanden die Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe mit Datum, Uhrzeit, Tatort und Tatbestand maschinenlesbar aufbereitet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2016
  • Frist
    22. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Kai Wieland (OK Lab Karlsruhe)
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Falls vorhande…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Kai Wieland (OK Lab Karlsruhe)
Betreff
Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe [#16495]
Datum
22. April 2016 18:55
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Falls vorhanden die Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe mit Datum, Uhrzeit, Tatort und Tatbestand maschinenlesbar aufbereitet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kai Wieland OK Lab Karlsruhe <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Wieland (OK Lab Karlsruhe)
Kai Wieland (OK Lab Karlsruhe)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidr…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
Kai Wieland (OK Lab Karlsruhe)
Betreff
AW: Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe [#16495]
Datum
23. Mai 2016 20:56
An
Stadt Karlsruhe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auflistung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr der Stadt Karlsruhe" vom 22.04.2016 (#16495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Kai Wieland Anfragenr: 16495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai Wieland OK Lab Karlsruhe
Stadt Karlsruhe
Ihr Auskunftsersuchen nach dem LIFG Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Stabstelle/Zimmer 201 76124 Karlsr…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach dem LIFG
Datum
25. Mai 2016 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Stabstelle/Zimmer 201 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3268 Fax: 0721/133-3290 Sehr geehrter Herr Wieland, ich bin für die Beantwortung der Anfragen nach dem LIFG zuständig. Um auf Ihr Ersuchen eingehen zu können, muss ich aber unbedingt noch einmal mit der in dieser Woche noch urlaubsabwesenden Sachgebietsleiterin Rücksprache nehmen. Ich bitte Sie deswegen, sich noch bis nächste Woche zu gedulden und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Karlsruhe
Ihre Anfrage nach dem LiFG nach der Auflistung der Bußgelder, Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Stabstel…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LiFG nach der Auflistung der Bußgelder,
Datum
1. Juni 2016 14:55
Status
Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Stabstelle/Zimmer 201 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3268 Fax: 0721/133-3290 Sehr geehrter Herr Wieland, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.04.2016 darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen erbetene Auflistung nach den Buß- geldern im ruhenden Verkehr, aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Tatort und Tatbestand existiert bei uns nicht Wir haben lediglich eine Auflistung der Fälle der Poli- tessen und dem entsprechenden Sollwert für die Jahre 2011 bis 2015. Diese sagt aus: 2011, 226,144 Fälle, Sollwert 2.169.564 Euro 2012, 217,351 Fälle. Sollwert 2.117.886 Euro 2013, 196.846 Fälle,Sollwert 2.540.266 Euro 2014, 202.351 Fälle, Sollwert 2.687,847 Euro2 2015,186,436 Fälle, Sollwert 2.537.235 Euro Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen