Auflistung der Forschungsprojekte mit Drittmitteln

Eine Liste der durch Drittmittel (nach § 103 HochSchG oder § 72 DHVG) finanzierten Forschungsprojekte. Insbesondere bitte ich um Informationen über Drittmittelgeber, Projektverantworliche, Zeitraum, Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung der Forschungsprojekte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juli 2014
  • Frist
    29. August 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste d…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Forschungsprojekte mit Drittmitteln [#6789]
Datum
27. Juli 2014 16:43
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der durch Drittmittel (nach § 103 HochSchG oder § 72 DHVG) finanzierten Forschungsprojekte. Insbesondere bitte ich um Informationen über Drittmittelgeber, Projektverantworliche, Zeitraum, Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung der Forschungsprojekte.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Kaiserslautern
Auskunft nach dem LIFG Sehr geehrter Herr Duchene, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2014 zur Forschung a…
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
Auskunft nach dem LIFG
Datum
28. August 2014 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duchene, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Juli 2014 zur Forschung an der Technischen Universität Kaiserslautern. Unabhängig davon, dass wir auf anonyme Eingaben grundsätzlich nicht reagieren, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach dem Landesgesetz Rheinland-Pfalz in den Bereichen Forschung und Lehre für Hochschulen keine Auskunftspflicht besteht. Gemäß § 2 Abs. 1 gilt das LIFG für die "Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form Verwaltungstätigkeit ausüben". Damit sind Lehre und Forschung von der Geltung des LIFG ausgenommen und ein entsprechender Auskunftsanspruch entfällt. Hierzu verweisen wir auch auf die Anwendungshinweise zum Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen vom 26. November 2008 (siehe https://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/ifgs.php?submenu=rlp). Informationen zu einzelnen Forschungsprojekten können Sie jedoch der Webseite der Technischen Universität Kaiserslautern (www.uni-kl.de<http://www.uni-kl.de>) entnehmen. Insbesondere auch auf den Seiten der Fachbereiche und Lehrgebiete sind Angaben zu entsprechenden Projekten zu finden. Mit freundlichen Grüßen