Auflistung der genutzten Geschwindigkeitmessgeräte der Polizeien

Eine vollständige Auflistung der, von den zuständigen Behörden, verwendeten Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum, mit Angabe von Anschaffungsjahr, Art (stationär oder mobil), Anschaffungskosten und Messtechnik.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
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Dennis Wiencke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine vollständig…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Dennis Wiencke
Betreff
Auflistung der genutzten Geschwindigkeitmessgeräte der Polizeien [#20166]
Datum
2. Februar 2017 22:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine vollständige Auflistung der, von den zuständigen Behörden, verwendeten Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum, mit Angabe von Anschaffungsjahr, Art (stationär oder mobil), Anschaffungskosten und Messtechnik.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dennis Wiencke <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dennis Wiencke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Wiencke

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1034 Sehr geehrter Herr Wiencke, die Verkehrsüberwachung liegt in der Zuständigkeit der örtlichen Or…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Auflistung der genutzten Geschwindigkeitmessgeräte der Polizeien [#20166]
Datum
13. Februar 2017 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1034 Sehr geehrter Herr Wiencke, die Verkehrsüberwachung liegt in der Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden. Für die mit Ihrem IFG-Antrag genannte Thematik besteht im Bundesministerium des Innern keine Zuständigkeit. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Über die Aufgabengebiete, in denen das BMI tätig ist, können sie sich über den nachfolgenden Link informieren. http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/Struktur-Abteilungen/struktur-abteilungen_node.html Mit freundlichen Grüßen