Sehr geehrtAntragsteller/in
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht vom 11.01.17. Vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass es sich bei Ihrem Ersuchen nach dem AIG keinesfalls um eine einfache Auskunft handelt, wie Sie schreiben, die kostenfrei zu erteilen wäre. Vielmehr ist in den Abteilungen ein umfangreicher Akten– und Datenbestand zu sichten. Die dabei entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen) kann ich derzeit noch nicht beziffern. Hinzu kommen die notwendigen Auslagen, die daraus resultieren, dass Sie statt der Einsicht in Originaldokumente die elektronische Überlassung von Ablichtungen wünschen. Im Hinblick auf die Ihnen entstehenden Kosten gebe ich Ihnen Gelegenheit, Ihren Antrag zu präzisieren. Bitte teilen Sie mir dabei auch Ihre Anschrift für den Gebührenbescheid mit. Sollten Sie zur Gebührenbemessung die Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse wünschen, empfehle ich Ihnen im Interesse des Schutzes Ihrer persönlichen Daten für die Übermittlung der hierfür notwendigen Angaben den Postweg.
MfG
i.A. <<Name>>
Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2017 19:36
An: Poststelle, LGB
Betreff: Auflistung der Kosten und Umsätze seit 2012 [#19859]
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung und Aufschlüsselung der vom LGB erzielten jährlichen Umsätze durch Bereitstellung von Geoinformationen seit 2012
- eine Aufschlüsselung von allen Kosten, die mit diesen Umsätzen verbunden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen