Auflistung der Vollstreckungsersuchen

Anfrage an: Stadt Thale

Übersicht der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Beitragsservice mit Auflistung der Vollstreckungsersuchen. Bitte übersenden Sie die Auflistung ohne Angabe der persönlichen Daten der Beitragsschulder.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ü…
An Stadt Thale Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Vollstreckungsersuchen [#24906]
Datum
13. Oktober 2017 17:22
An
Stadt Thale
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Beitragsservice mit Auflistung der Vollstreckungsersuchen. Bitte übersenden Sie die Auflistung ohne Angabe der persönlichen Daten der Beitragsschulder.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen<< Adresse entfernt >>Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Anfrage vom 13.10.2017 habe ich bislang keine Rückmeldung von Ihnen erha…
An Stadt Thale Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung der Vollstreckungsersuchen [#24906]
Datum
5. November 2017 15:38
An
Stadt Thale
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Anfrage vom 13.10.2017 habe ich bislang keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Daher bitte ich dringend um Prüfung und schnellstmöglicher Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24906 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflistung der Vollstreckungsersuchen“ [#24906]
Datum
24. Februar 2018 17:26
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen<< Adresse entfernt >>Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24906 Die Behörde hat nach über 4 Monaten immer noch nicht auf meine Anfrage nach dem IFG reagiert. Bitte um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E<< Adresse entfernt >>Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24906 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2018 Az. 2<< Adresse entfernt >>IF 142<< Adresse entfernt >>3…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. Februar 2018
Datum
22. März 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Az. 2<< Adresse entfernt >>IF 142<< Adresse entfernt >>3.189 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe die Stadt Thale um eine Stellungnahme zur Sach<< Adresse entfernt >> und Rechtslage gebeten. Nach Eingang und rechtlicher Würdigung der Stellungnahme werde ich mich wieder unaufgefordert an Sie wenden. Ich darf Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass nach herrschender Meinung in der Literatur sich aus einem Anrufungsersuchen an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit die Person und die Adresse des Petenten ergeben muss (vgl. Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 12 Rn. 28; Rossi, IFG, 2006, § 12 Rn. 20). Das ist bei Ihrer Eingabe nicht der Fall. Ich darf Sie daher bitten, mir Ihre Anschrift, unter der Sie postalisch zu erreichen sind, nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2018 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24. Februar 2018 (Az. 2 << Adresse entfernt >> IF 142 << Adresse entfernt &…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. Februar 2018 (Az. 2 << Adresse entfernt >> IF 142 << Adresse entfernt >> 3.189) [#24906]
Datum
7. April 2018 09:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 2 << Adresse entfernt >> IF 142 << Adresse entfernt >> 3.189 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 06.04.2018 mit Bitte um Nennung einer postalischen Anschrift, übersende ich Ihnen nach Rücksprache nachstehende Rechtsauffassung mit Bitte um erneuter Prüfung der Rechts<< Adresse entfernt >> und Sachlage und Zusendung der Stellungnahme der Stadt Thale. Rechtsauffassung: "Eine Identifizierung des Antragsteller ist datenschutzrechtlich bereits ausgeschlossen, wenn sich der Antrag nur auf das allgemeine Informationsrecht stützt, daher keine individuellen Voraussetzungen darzulegen sind oder nur Informationen nachgefragt werden, die auch veröffentlicht werden können. Eine Identifizierungspflicht gibt es auch dann nicht, wenn personenbezogene Daten nach § 5 LIFG und/ oder Betriebs<< Adresse entfernt >> und Geschäftsgeheimnisse erfragt werden. Zwar sind dann Beteiliungsverfahren nach § 8 LIFG durchzuführen, auch diese fordern aber nicht die Identifizierung des Antragstellers. Macht der Betroffene seine Einwilligung von der Kenntnis des Antragstellers abhängig, kann dieser selbst entschieden, ob er deswegen aus der Anonymität heraustreten will oder nicht. Auch der Umstand, dass eine Anfrage komplex ist, und damit voraussichtlich zur Erhebung von Gebühren und Erstattung von Auslagen führen wird (§ 10 LIFG), steht der Anonymität der Antragstellung nicht entgegen. Denn der anonyme Antragsteller kann im Wege der Vorkasse (anonym) Gebühren entrichten oder sich durch einen Mittelsmann (etwa einem Rechtsanwalt) vertreten lassen. Richtigerweise stellt sich die Identifizierungs<< Adresse entfernt >>Problematik bei genauer rechtlicher Analyse überhaupt nicht: Da das Informationszugangsrecht nicht auf einem persönlichen Berechtigungsstatus beruht und auch keinerlei Angaben gemacht werden müssen, aus welchen Gründen und zu welchen Zwecken die amtliche Information begehrt wird, kann es für das Verfahren nach dem IFG überhaupt nicht darauf ankommen, ob der Antragsteller persönlich bekannt ist und ob er für sich oder für Zwecke anderer handelt (Strohmann<< Adresse entfernt >>Problematik). Vielmehr verfügt die anspruchsverpflichtete Stelle schon datenschutzrechtlich über keinerlei Befugnis, personenbezogene Daten zu den Motiven des Antragstellers zu erheben. Da diese für die Entscheidung über den Zugangsantrag irrelevant sind, sind sie für dessen Durchführung auch nicht erforderlich." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24906 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
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Stadt Thale
Sehr geehrtAntragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre E<< Adresse entfer…
Von
Stadt Thale
Betreff
AW: Auflistung der Vollstreckungsersuchen [#24906]
Datum
17. April 2018 11:10
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 13.10.2017, in der Sie um Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen<< Adresse entfernt >>Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA) gebeten haben. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass diese Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Die Gebühren entstehen gemäß der Satzung der Stadt Thale vom 05.09.2013 (Verwaltungskostensatzung) und belaufen sich für diese Auskunft auf ca. 93,00 Euro. Die Kosten setzen sich gemäß § 2 der Satzung (Gebührentarif) wie folgt zusammen: << Adresse entfernt >> 1.2 des Gebührentarifs, je angefangene halbe Stunde 15,50 Euro (diverse Telefongespräche geführt, Besprechung mit Amtsleiter sowie Abteilungsleiterin, Erstellung der Auskunftserteilung, Erstellung der endgültigen E<< Adresse entfernt >>Mail an Anfrager – Umfang der Arbeit liegt bei ca. 3 Stunden) Die Kosten fallen sofort nach Auskunftserteilung an und werden Ihnen gegenüber umgehend in Rechnung gestellt. Hierzu bitten wir höflich um Mitteilung der genauen Rechnungsanschrift. Sofern Sie weiterhin an die Auskunftserteilung festhalten, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
Stadt Thale
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E<< Adresse entfernt >>Mail vom 13.10.2017 baten Sie um Auflistung de…
Von
Stadt Thale
Betreff
Auflistung der Vollstreckungsersuchen
Datum
2. Mai 2018 08:06
Status
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1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit E<< Adresse entfernt >>Mail vom 13.10.2017 baten Sie um Auflistung der Vollstreckungsersuchen. Hierzu hatten wir Ihnen mit E<< Adresse entfernt >>Mail vom 17.04.2018 eine kurze Übersicht über die Kosten, welche sich gemäß unserer Satzung der Stadt Thale vom 05.09.2013 zusammensetzen, übersandt. Bislang liegt uns keine weitere Antwort durch Sie vor. Wir bitten höflich um Mitteilung, ob Sie weiterhin an die Auskunftserteilung festhalten. Um einen entsprechenden Hinweis wird hierzu gebeten. Mit freundlichem Gruß

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Stadt Thale
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E<< Adresse entfernt >>Mail vom 17.04.2018 sowie 02.05.2018 hatten wi…
Von
Stadt Thale
Betreff
AW: Auflistung der Vollstreckungsersuchen
Datum
17. Mai 2018 11:32
Status
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1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in mit E<< Adresse entfernt >>Mail vom 17.04.2018 sowie 02.05.2018 hatten wir Sie bereits angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob Sie an die Auskunftserteilung weiter festhalten. Da wir bis heute keine weitere Nachricht durch Sie erhalten haben gehen wir davon aus, dass Sie keine Auskunftserteilung mehr wünschen. Wir werden den Vorgang nunmehr beenden und legen diesen zu unseren Akten. Mit freundlichem Gruß