Auflistung der Zuwendungen für Politische Stiftungen aus Ihrem Haushalt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Zusendung einer Aufstellung von Zuwendungen aus Ihrem Ministerium an die Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien, einschließlich der FDP für die Jahre 2003 bis 2012.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Danke für Ihre Mühe im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2014
  • Frist
    7. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zusendung einer Aufstellung von Zuwendu…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung der Zuwendungen für Politische Stiftungen aus Ihrem Haushalt [#5621]
Datum
3. Februar 2014 18:58
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zusendung einer Aufstellung von Zuwendungen aus Ihrem Ministerium an die Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien, einschließlich der FDP für die Jahre 2003 bis 2012. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Danke für Ihre Mühe im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Anfrage vom 03.02.2014 zu Zuwendungen des BMZ der Jahre 2003 bis 2012 an die deutschen politischen Stiftungen …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Anfrage vom 03.02.2014 zu Zuwendungen des BMZ der Jahre 2003 bis 2012 an die deutschen politischen Stiftungen
Datum
5. März 2014 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich beziehe mich auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.02.2014 und sende Ihnen anbei meinen IFG-Bescheid vom 27.02.2014 nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen