Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz Monate August und September 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020.
(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)
Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz Monate August und September 2020 [#201145]
Datum
19. Oktober 2020 00:35
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS…
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen/Kitas, Az.: 0825/05-2020
Datum
27. Oktober 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren o. g. Antrag, erhalten Sie anhängende Informationsgewährung zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu …
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen/Kitas, Az.: 0825/05-2020 [#201145]
Datum
15. November 2020 01:51
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass diese Daten dem Landesuntersuchungsamt nicht vorliegen. Kitas und Schulen sind Bereiche, in denen die allgemein geltenden Präventionsmaßnahmen wie Abstandhalten und Maske tragen trotz einer Vielzahl zustande kommender Kontakte teilweise außer Kraft gesetzt wurden und deswegen hätte ich erwartet, dass das Infektionsgeschehen im Sinne des Gesundheitschutzes von Ihnen beobachtet wird. Vielleicht wäre dies gerade angesichts der steigenden Infektionszahlen sinnvoll? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201145/
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu …
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen/Kitas, Az.: 0825/05-2020 [#201145]
Datum
18. November 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie können sicher sein, dass das Infektionsgeschehen seitens der zuständigen Behörden in RLP sehr aufmerksam beobachtet wird. Die in RLP begonne Surveillance schreitet natürlich voran und zunehmend liegen mehr Rohdaten vor. Grundsätzlich werden diese Daten den prioritär zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Behörden sind daher auch in den Meldepflichten als prioritärer Adressat der Daten genannt. In der Sache beachten Sie bitte, dass ihre sehr spezielle Anfrage unterschiedliche Zuständigkeiten tangiert und zudem nicht nur im Landesuntersuchungsamt Proben auf SARS-CoV-2 untersucht werden. Daher hatte ich Ihnen empfohlen, sich an die in meinem Bescheid aufgeführten Behörden zu wenden, da Sie nur dort eine koordinierte und vollständige Beantwortung Ihrer Anfrage erwarten können. Im Hinblick auf den Kernbereich Ihrer Anfrage empfehle ich vorrangig eine Anfrage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und/oder dem Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu …
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen/Kitas, Az.: 0825/05-2020 [#201145]
Datum
22. November 2020 23:51
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich noch an die in Ihrem Bescheid aufgeführten Behörden wenden. Allerdings habe ich aus aktuellem Anlass noch eine Frage an das LUA: Ministerpräsidentin Dreyer erwähnte eine vom LUA durchgeführte "Secondary Attack Rate in Schools Surveillance". Können Sie mir diese Untersuchung bitte zur Verfügung stellen? Vielen Dank schon im voraus, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201145/

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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu …
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vollzug des Landestransparenzgesetzes (LTranspG); Ihr Antrag vom 19.10.20 auf Herausgabe von Informationen zu SARS-CoV-2-Infektionen in Schulen/Kitas, Az.: 0825/05-2020 [#201145]
Datum
23. November 2020 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung ihrer Anfrage erhalten Sie anhängende Übersicht über die "Secondary Attack Rate in Schools Surveillance". Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich nicht um eine epidemiologische Studie handelt, sondern um eine Zusammenstellung laborbestätigter COVID-19 Indexfällen und darauf zurückführbarer Sekundarfälle. Mit freundlichen Grüßen