Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Saarland Monate August und September 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020.

(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)

Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes.

Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Saarland Monate August und September 2020 [#197918]
Datum
27. September 2020 21:59
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Bundeslandes. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197918/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind insgesamt gut durch die ersten Wochen des Sc…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen des Landes Saarland Monate August und September 2020 [#197918]
Datum
22. Oktober 2020 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind insgesamt gut durch die ersten Wochen des Schul-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen gekommen. Im Saarland waren von Schuljahresbeginn bis Ende September in Schulen und Kitas 4364 Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen. Zur Einordnung (hier aber die aktuellen Fallzahlen und nicht für den Zeitraum August-September): Im Saarland gibt es insgesamt 124.913 Schüler*innen und 9.972 Lehrkräfte. Die Quote der mit dem Corona-Virus infizierten Schüler*innen seit Ende der Sommerferien am 17.08.2020 liegt bei 0,08% der Gesamtschüler*innenzahl (110 positiv getestete Schüler*innen), die der Lehrkräfte bei 0,1% (10 Lehrkräfte). Die Erfahrungen der vergangenen acht Wochen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vor den Ferien zeigen also, dass Infektionen überwiegend im privaten Bereich stattfinden. Insbesondere private Feiern haben sich dabei als problematisch erwiesen. Schulen und Kitas sind indes keine Treiber der Pandemie. Dies haben uns auch die Gesundheitsämter bestätigt. COVID-19 positiv wurden in dem von Ihnen angefragten Zeitraum 72 Personen getestet. Vom kostenlosen Angebot des Ministeriums für Bildung und Kultur, sich auf COCID-19 testen zu lassen, haben bisher rund 1900 Lehrkräfte Gebrauch gemacht. Wie viele Lehrkräfte sich bisher privat auf Covid-19 testen lassen haben, dazu haben wir keine Informationen. Wir müssen bei den vielen Diskussionen rund um Quarantänemaßnahmen und Hygienevorschriften aber eines ganz klar vorwegstellen: Bildungseinrichtungen waren nie virenfreie Räume und können es auch in der Pandemie nicht sein. Unser Ziel ist es, auch in der kälteren Jahreszeit möglichst viel Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche sicherzustellen und dabei die Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich zu schützen. Deshalb haben wir den Musterhygieneplan für die Schulen überarbeitet. Dabei beziehen wir die praktischen Erfahrungen der vergangenen Wochen und die Expertise der Gesundheitsseite eng ein und stimmen uns ab, auch mit den anderen Ländern und dem Bund. Trotz aller Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen wir natürlich damit rechnen, dass es immer wieder auch zu Quarantänen und Schließungen kommt. Das ist auch eine Frage der Solidarität mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Familien und unseren Beschäftigten an den Schulen, dass wir alle mit unserem persönlichen Verhalten dazu beitragen, dass dieser Fall möglichst selten eintritt. Das richten wir immer auch als Appell an die Menschen im Land in Hinblick auf die Freizeit und das Reisen in Risikogebiete. Denn nach allem, was wir heute wissen, wird das Virus vor allem von außen in Schulen und Kitas getragen. Zu Infektionen kommt es ganz überwiegend außerhalb. Den aktualisierten Musterhygieneplan finden sie unter corona.saarland.de, wo dieser zusammen mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema veröffentlicht wird. Wenn Sie detailliertere Fragen zu Zahlen über Tests und Quarantäneanordnungen haben, wenden Sie sich bitte an das saarländische Gesundheitsministerium oder an die saarländischen Landkreise und den Regionalverband, in deren Verantwortung die örtlichen Gesundheitsämter stehen. Mit freundlichen Grüßen