Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020.

(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundärinfektion, Anzahl der Quarantäneanordnungen für die jeweilige Einrichtung)

Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Berlin.

Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.

Sollte dies erforderlich sein, dürfen Sie meine Daten zusammen mit der Anfrage an die örtlichen Gesundheitsämter der Bezirke weitergeben. Der Weitergabe meiner Daten an andere Dritte widerspreche ich ausdrücklich.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
20. Oktober 2020 23:18
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundärinfektion, Anzahl der Quarantäneanordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Berlin. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Sollte dies erforderlich sein, dürfen Sie meine Daten zusammen mit der Anfrage an die örtlichen Gesundheitsämter der Bezirke weitergeben. Der Weitergabe meiner Daten an andere Dritte widerspreche ich ausdrücklich. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes werden aus …
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
21. Oktober 2020 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes werden aus Gründen des Datenschutzes personenbezogene Angaben nicht zu den Landesämtern übermittelt. Dazu gehören u.a. auch die Namen und Anschriften der Einrichtungen Die von Ihren gewünschten Daten liegen demzufolge nicht vor. Sie haben in Ihrer Nachricht ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die örtlichen Gesundheitsämter zu wenden. Links zu den Berliner Gesundheitsämtern finden Sie über diesen Link: https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben leider die Standard-Antwort auf die sicher …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
21. Oktober 2020 12:54
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben leider die Standard-Antwort auf die sicher mehrfach gestellte Anfrage kopiert. Diese passt hier aber nicht, weil sie meine Frage nämlich nicht trifft. Anders als möglicherweise andere Fragesteller, habe ich der Weitergabe der Daten an die örtlichen Gesundheitsämter ausdrücklich nicht widersprochen, sondern sie sogar angeregt. Für diesen Zweck darf meine Anfrage und dürfen meine Daten sehr wohl verwendet werden. Berlin hat 12 Bezirke und 96 Ortsteile. SARS-CoV-2 ist eine meldepflichtige Erkrankung, jeder positive Test in einer Schule muss dem örtlichen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Es ist nicht Aufgabe der Bürger, diese Daten für ein Gesamtbild zusammenzutragen. Ich darf Sie daher bitten, die Daten bei den örtlichen Gesundheitsämtern zu erheben und meine Anfrage zu beantworten. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in meiner Mail bereits mitgeteilt habe, werden die Einrichtungen in de…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
21. Oktober 2020 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen in meiner Mail bereits mitgeteilt habe, werden die Einrichtungen in denen Fälle auftreten, nicht mit übermittelt (Insofern unterscheidet sich meine Antwort von den vorherigen.). Aus diesem Grund kann eine Aufstellung der von Ihnen gewünschten Daten nicht erfolgen. Die Angaben, welche durch die Gesundheitsämter an die Landesstellen übermittelt werden finden Sie im §11 Infektionsschutzgesetz. Da Sie die Standardanfrage nur an wenigen Stellen geändert haben, ist der Satz "Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte." weiterhin enthalten und ich bin verpflichtet dies zu beachten. Ich denke, ich habe Ihre Anfrage beantwortet, auch wenn Ihnen dies nicht ausreichend erscheint. Mehr ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Antwort. Wir nähern uns so lang…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
31. Oktober 2020 11:34
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Antwort. Wir nähern uns so langsam dem Kern der Sache. Nach Paragraph 11 in Verbindung mit Paragraph 36 in Verbindung mit Paragraph 33 sind die Gesundheitsämter zumindest verpflichtet, ihnen jeden einzelnen Fall zu melden und dabei die Art der Einrichtung mitzuteilen, in der infektionsfälle aufgetreten sind. Zu den Einrichtungen, die dies betrifft, gehören auch Schulen und Kitas (§ 33 InfSchG). Über die von mir zitierte Verweisungskette müsste ihnen daher zumindest die Art der Schule (Grundschule, weiterführende Schule, Hort, Kita) mitgeteilt worden sein, wenn schon nicht der Name. Hilfsweise beantrage ich daher, mir die Anzahl der aufgetretenen infektionsfälle und die getroffenen Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Art der Bildungseinrichtung, gemäß Paragraphen 11, 36, 33 Infektionsschutzgesetz mitzuteilen. Und zwar für die Monate August, September und Oktober 2020. Dazu dürfen Sie meine Daten gerne an die örtlichen Gesundheitsämter weitergeben. Sollten Sie beabsichtigen, die Daten an Dritte weiterzugeben, bitte ich um vorherige Nachricht mit Bezeichnung der Stelle, an die die Daten übermittelt werden sollen, dann kann ich die Übermittlung einzeln genehmigen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung . Viele Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich will nicht drängeln, aber die Anfrage ist jetzt schon fast 3 Wochen alt. Wenn Si…
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Von
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Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
7. November 2020 13:32
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich will nicht drängeln, aber die Anfrage ist jetzt schon fast 3 Wochen alt. Wenn Sie noch ein bisschen warten, haben wir die Pandemie vielleicht auch einfach so überstanden, oder sie hat uns alle dahingerafft... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Antwort vom 21.10.2020 (als Anlage beigefügt) habe ich Ihnen mitgeteilt, d…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
7. November 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAuflistungSARS-CoV-2-InfektioneninBild.eml
5,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Antwort vom 21.10.2020 (als Anlage beigefügt) habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschten Angaben nicht an die Landesstellen übermittelt werden dürfen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich will Ihne…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
7. November 2020 15:09
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber sie ist nicht richtig. Ich schreibe es Ihnen gerne noch einmal auf: Man könnte sogar darüber streiten, ob bei Infektionen, die in Schulen auftreten, eine Meldung an das Gesundheitsamt gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 e) InfSchG erfolgen muss, denn dort steht: [mitzuteilen sind]: "wahrscheinlicher Infektionsweg, einschließlich Umfeld, in dem die Übertragung wahrscheinlich stattgefunden hat; wahrscheinliches Infektionsrisiko, Impf- und Serostatus und erkennbare Zugehörigkeit zu einer Erkrankungshäufung,..." Zum Infektionsweg und zum Umfeld dürften wohl auch die Einrichtung (Schule, KiTa) und die Lerngruppe (Kohorte) gehören. Darauf kommt es aber gar nicht an, denn die viel bessere Rechtsgrundlage ist hier die vom mir bereits zitierte Verweisungskette wie folgt: 1) § 11 Abs. 1 Nr. 1 f) InfSchG: "mitzuteilen sind Informationen zur Art der Einrichtung bei Tätigkeit, Betreuung oder Unterbringung in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 und 2" 2) Einschlägig ist hier § 36 Abs. 1 Nr. 1 InfSchG: "die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen mit Ausnahme der Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2" 3) denn in § 33 InfSchG sind aufgeführt: "Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere: 1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, 2. die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, 3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, 4. Heime und 5. Ferienlager." Im Ergebnis heißt das, dass gemäß §§ 11 Abs. 1 Nr. 1 f), 36 Abs. 1 Nr. 1, 33 Nr. 1 und 3 InfSchG Infektionen mit Covid-19 in Schulen und Kindertagsstätten den Gesundheitsämtern mitzuteilen sind. Und diese haben Ihnen Infektionsfälle mit den Informationen nach § 11 InfSchG weiterzumelden, wozu nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 f) InfSchG eben auch die Art der Einrichtung gehört. Falls Sie diese Daten möglicherweise - wie Sie schildern - bislang nicht erhoben haben, wird es nicht nur nach meiner Auffassung schleunigst Zeit, dass Sie das tun. Die Rechtsgrundlage kennen Sie ja jetzt, so dass Sie sich nicht mehr darauf berufen können, davon nichts gewusst zu haben. Und ganz praktisch: Unser aller Überleben und unser aller Gesundheit hängt davon ab, dass wir die Infektionsgefahren bei Covid-19 einschätzen können. Es gibt also überragend wichtige Gründe dafür, dass diese Daten auch tatsächlich erhoben werden. Ich darf Sie also bitten, Ihre rechtlichen und tatsächlichen Ausführungen noch einmal zu überdenken. Wenn Sie nach wie vor der Meinung sein sollten, dass diese Daten nicht erhoben werden, darf ich Sie bitten, mir kurz in anonymisierter Form zu erläutern, welche Daten in einem Infektionsfall an einer Schule vom Gesundheitsamt erhoben werden, und wie und in welcher Form diese an Sie weitergemeldet werden. Auch darf ich Sie bitten, mir zu erläutern, welche Anstrengungen das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin unternommen hat, um die Daten nach § 11 InfSchG zu erheben. Und - falls Sie der Meinung sein sollten, dass die Daten nach § 11 InfSchG von den Gesundheitsämtern nicht an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, sondern an eine andere Stelle zu melden sind, darf ich Sie bitten, mir diese Stelle zu benennen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Darstellung der Rechtsgrundlage als Begründung für die Pflicht d…
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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
10. Dezember 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Darstellung der Rechtsgrundlage als Begründung für die Pflicht der Beantwortung Ihrer Anfrage durch die Fachgruppe beim LAGeSo Berlin. Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens ist die Beantwortung erst jetzt möglich. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen. Aus den von Ihnen zitierten rechtlichen Grundlagen lässt sich nicht herleiten, dass der Name der Einrichtung an das LAGeSo übermittlungspflichtig ist. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1f Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Angabe der Art der Einrichtung, wie Sie richtig festgestellt haben, übermittlungspflichtig. Hier wird im Einzelfall übermittelt in welcher Art der Einrichtung der Erkrankte tätig ist oder betreut wird. In § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG werden die Einrichtungen aufgezählt, welche in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen müssen und durch die Gesundheitsämter infektionshygienisch überwacht werden. Der § 33 IfSG definiert, welche Einrichtungen Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind. Eine rechtliche Festlegung, dass der Name der betroffenen Einrichtung (wie in Ihrer Anfrage gefordert) übermittelt werden muss, gibt es im IfSG nicht. Der Name der Einrichtung ist nur für das Gesundheitsamt relevant. Dort ist er erforderlich für die Umsetzung der konkreten Infektionsschutzmaßnahmen. Für die epidemiologische Bewertung ist der Name unerheblich, weswegen er auch nicht übermittelt wird. Ihre Anfrage kann aus diesem Grund nicht beantwortet werden. Ich habe Ihnen wiederholt die gesetzliche Grundlage dargestellt, warum Ihre Anfrage vom LAGeSo nicht beantwortet werden kann. Jedes Mal in freundlicher und, wie ich hoffe verständlicher, Art und Weise. Ich bitte Sie daher, ebenfalls in freundlicher und sachlicher Art und Weise zu argumentieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in sollte ich an irgendeiner Stelle unfreundlich gewesen se…
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Von
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AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
20. Dezember 2020 03:08
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in sollte ich an irgendeiner Stelle unfreundlich gewesen sein, so tut mir das leid, das war nicht meine Absicht. Allerdings werde ich den Eindruck nicht los, dass Sie mich gezielt missverstehen wollen, um die Anfrage nicht beantworten zu müssen. Ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion über alle möglichen Aspekte führen, daher nur der eine: An keiner Stelle habe ich beantragt, dass der NAME der Einrichtung mitgeteilt werden solle. Wenn Sie mir zeigen, wo genau ich danach gefragt habe, akzeptiere ich auch Ihre abschlägige Antwort. Habe ich aber nicht. Stattdessen habe ich Ihnen dargelegt, dass nach dem Gesetz die ART der Einrichtung mitgeteilt werden muss. Und genau diese (Schule, KiTa oder sonstige Einrichtung) hätte ich auch gerne gewusst. Sehen Sie eine Möglichkeit, mir diese Daten zukommen zu lassen, bevor uns die Pandemie alle hinweggerafft hat? (ich hoffe übrigens dass nicht, ich hoffe eher auf Impfung) Ich erweitere meine Anfrage übrigens auf die Monate November und - wenn die Beantwortung noch länger dauert - Dezember. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Eindruck werde ich mich nicht äußern, außer, dass er völlig falsch und sch…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
28. Dezember 2020 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGAuflistungSARS-CoV-2-InfektioneninBild.eml
6,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Eindruck werde ich mich nicht äußern, außer, dass er völlig falsch und schon wieder anmaßend ist. Wenn Sie Ihre Anfrage richtig lesen, werden Sie erkennen, dass der Name der Einrichtung sehr wohl von Ihnen erfragt wird: Auszug aus Ihrer Anfrage: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundärinfektion, Anzahl der Quarantäneanordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Berlin. Zu Ihrer Kontrolle ist die Anfrage vom 21.10.2020 erneut als Anlage beigefügt. Ich denke, die Angelegenheit hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben aber schon mitbekommen, dass wir seit 3 Monate…
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AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin Monate August und September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020 [#201324]
Datum
2. Januar 2021 12:13
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben aber schon mitbekommen, dass wir seit 3 Monaten darüber kommunizieren und ich die Anfrage im Laufe der Zeit konkretisiert und präzisiert habe? Ich zitiere mich noch mal selbst (Nachricht vom 7. November 2020, 15:09 Uhr): "1) § 11 Abs. 1 Nr. 1 f) InfSchG: "mitzuteilen sind Informationen zur Art der Einrichtung bei Tätigkeit, Betreuung oder Unterbringung in Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 und 2" 2) Einschlägig ist hier § 36 Abs. 1 Nr. 1 InfSchG: "die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen mit Ausnahme der Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2" 3) denn in § 33 InfSchG sind aufgeführt: "Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere: 1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, 2. die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, 3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, 4. Heime und 5. Ferienlager." Im Ergebnis heißt das, dass gemäß §§ 11 Abs. 1 Nr. 1 f), 36 Abs. 1 Nr. 1, 33 Nr. 1 und 3 InfSchG Infektionen mit Covid-19 in Schulen und Kindertagsstätten den Gesundheitsämtern mitzuteilen sind. Und diese haben Ihnen Infektionsfälle mit den Informationen nach § 11 InfSchG weiterzumelden, wozu nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 f) InfSchG eben auch die Art der Einrichtung gehört." Ich verzichte daher noch einmal ausdrücklich darauf, dass mir der NAME der Einrichtung mitgeteilt wird, und stelle klar, dass es ausreicht, wenn die ART der Einrichtung mitgeteilt wird. Die Anfrage lautet daher: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August, September und (soweit schon vorhanden) Oktober 2020. (Datum, Ort, ART der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundärinfektion, Anzahl der Quarantäneanordnungen für die jeweilige Einrichtung)" Und ich erweitere sie auf die Monate Oktober, November und Dezember 2020. Ich darf Sie freundlich bitten, Ihre Rechtsauffassung nochmals zu überdenken und die Anfrage nunmehr zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/
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Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin von 08_2020 bis 01_2021 [#201324] Sehr geehrt…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin von 08_2020 bis 01_2021 [#201324]
Datum
2. Februar 2021 15:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210202_FlleinAusbrchen_KindereinrichtungenundSchulen08_2020bis01_2021.xlsx
9,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich übersende Ihnen die von den Gesundheitsämtern übermittelten Daten zu Ausbrüchen in Kindereinrichtungen und Schulen/Ausbildungsstätten. Gemäß § 3 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) hat jeder Mensch ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Alle weiteren von Ihnen gewünschten Daten sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht übermittlungspflichtig an die Landesstelle und sind somit nicht Inhalt der im LAGeSo Berlin geführten Akten. Weitergehende Angaben können Sie nur in den Gesundheitsämtern erfragen. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin von 08_2020 bis 01_2021 [#201324] Sehr ge…
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AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Berlin von 08_2020 bis 01_2021 [#201324]
Datum
2. Februar 2021 17:52
An
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Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, und bleiben Sie gesund, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201324/