Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020.
(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)
Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Brandenburg.
Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199421]
Datum
4. Oktober 2020 21:12
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Brandenburg. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Die Zuständigkeit wird geprüft. Freundliche Grüße
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199421]
Datum
9. Oktober 2020 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Die Zuständigkeit wird geprüft. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungsein…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199421]
Datum
10. November 2020 17:37
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020“ vom 04.10.2020 (#199421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199421/
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Aktenein…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199421]
Datum
18. November 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> am 04.10.2020. Mir ist Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung vorgelegt worden. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen Z2-1811-2/20-CMi geführt. Ich teile Ihnen bereits jetzt mit, dass nur über Daten Auskunft gegeben werden kann, die das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (des Landes Brandenburg) selbst führt. Des Weiteren weise ich Sie vorab darauf hin, dass für die Erteilung einer Auskunft nach Tarifstelle 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIGGebO) eine Rahmengebühr von 0 – 100 EUR erhoben werden kann. Indes kann erst bei Feststellung Ihres Einsichtsinteresses abgeschätzt werden, ob Ihr Begehren eine kostenpflichtige Auskunft auslöst. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich noch eine zustellfähige Anschrift. Bitte teilen Sie mir diese mit. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 18.11.2020 Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 18.11.2020 wurde Ihnen der Ei…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 18.11.2020
Datum
26. Juli 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 18.11.2020 wurde Ihnen der Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) bestätigt. In diesem Schreiben wurden Sie gebeten, eine zustellfähige Anschrift für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages an uns mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie bis heute nicht nachgekommen. Ich fordere Sie daher hiermit erneut auf, mir bis zum 30.07.2021 eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie an der Auskunft kein Interesse mehr haben. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir die Akte schließen. Mit freundlichen Grüßen