Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020.

(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)

Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Brandenburg.

Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe im voraus!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199445]
Datum
5. Oktober 2020 09:32
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage des Landes Brandenburg. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe im voraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199445/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Die Zuständigkeit wird geprüft. Freundliche Grüße
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Brandenburg Monate August und September 2020 [#199445]
Datum
9. Oktober 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen. Die Zuständigkeit wird geprüft. Freundliche Grüße
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrage…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020
Datum
26. Juli 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) über das Portal www.fragdenstaat.de am 05.10.2020. Mir ist Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung vorgelegt worden. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen Z2-1811-6/20-CMi geführt. Ich teile Ihnen bereits jetzt mit, dass nur über Daten Auskunft gegeben werden kann, die das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (des Landes Brandenburg) selbst führt. Des Weiteren weise ich Sie vorab darauf hin, dass für die Erteilung einer Auskunft nach Tarifstelle 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIGGebO) eine Rahmengebühr von 0 - 100 EUR erhoben werden kann. Indes kann erst bei Feststellung Ihres Einsichtsinteresses abgeschätzt werden, ob Ihr Begehren eine kostenpflichtige Auskunft auslöst. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich noch eine zustellfähige Anschrift. Bitte teilen Sie mir diese mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort. …
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445]
Datum
3. September 2021 00:42
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Antwort. Leider ist für mich nicht ersichtlich, warum Sie zur Feststellung des Einsichtsinteresses eine zustellfähige Adresse benötigen und bitte Sie mir, den Grund dafür mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199445/
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445] Sehr Antragsteller/in die Akteneinsicht ist grundsätzli…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445]
Datum
3. September 2021 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Akteneinsicht ist grundsätzlich gem. § 10 AIG kostenpflichtig. Daher benötigen wir vor der weiteren Bearbeitung eine zustellfähige Anschrift, um gegebenenfalls den Kostenbescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antw…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.10.2020 [#199445]
Datum
4. September 2021 16:24
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Feststellung meines Einsichtsinteresses noch nicht kostenpflichtig, aber Voraussetzung für die Bestimmung der eventuell anfallenden Rahmengebühr. Deswegen bitte ich Sie, mir zunächst einmal mitzuteilen ob - und in welcher Höhe - überhaupt eine Gebühr anfällt. Vielen Dank für Ihr Verständnis, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199445/

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Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Antwort des LAVG Brandenburg Informationen beim LAVG nur teilweise vorhanden, die vorhandenen Informationen (Zahl …
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des LAVG Brandenburg
Datum
6. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen beim LAVG nur teilweise vorhanden, die vorhandenen Informationen (Zahl der infizierten Kinder und Jugendlichen insgesamt, Einrichtungen mit Ausbruchsgeschehen) wurden mit dem Brief zur Verfügung gestellt. Danke!