Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Bremen Monate August und September 2020

Anfrage an: Gesundheitsamt Bremen

Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020.
(Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung)
Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Bremen.
Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    450,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informat…
An Gesundheitsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Bremen Monate August und September 2020 [#199665]
Datum
6. Oktober 2020 22:00
An
Gesundheitsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu bestätigten Corona-Infektionen in Schulen und Kitas für die Monate August und September 2020. (Datum, Ort, Name der Einrichtung, Anzahl der getesteten Fachkräfte und Kinder/Schüler, Anzahl der Infizierten/Getesteten, Erst- oder Sekundarinfektion, Anzahl der Quarantäneverordnungen für die jeweilige Einrichtung) Wünschenswert wäre eine Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Bremen. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten und mich in elektronischer Form (E-Mail) darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft. Ihr Antrag ist zulässig und die Gewä…
Von
Gesundheitsamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Bremen Monate August und September 2020 [#199665]
Datum
7. Oktober 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft. Ihr Antrag ist zulässig und die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem BremIFG durch elektronische Auskünfte ist bei geringfügigem Aufwand gebührenfrei. Ihr Antrag zur Erteilung einer elektronischen Auskunft ist bzgl. Ihrer Fragen mit einem außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand von mehr als 8 Stunden verbunden. Dieser Verwaltungsaufwand ergibt sich u.a. aus den sehr umfangreichen Unterlagen zu jeder einzelnen Schule, den jeweils betroffenen Personen, der Sichtung und Prüfung der jeweiligen Datenbankeinträge und der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt Bremen. Im vorliegenden Fall müssten die Dokumente detailgenau auf Sachverhalte wie bspw. die besonderen Kategorien der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und der Amtsverschwiegenheit geprüft werden. Gemäß der Anlage zur Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, Teil A, Nr. 4 c) wäre im vorliegenden Fall ein Gebührenbetrag zwischen 360 - 500 Euro von Ihnen zu entrichten. (vgl.: https://www.transparenz.bremen.de/six...) Gemäß § 3 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ist für die Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen die Stelle zuständig, von der der Antrag auf Informationszugang beschieden wird. Jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Hinweis auf die anfallenden Kosten und deren voraussichtliche Höhe zu geben. Im vorliegenden Fall rechnen wir mit einem Verwaltungsaufwand von ca. 10 Stunden. Die anfallenden Kosten würden sich auf maximal 450 Euro belaufen. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt: Ein Verwaltungsaufwand von 8 Stunden ist mit eine Gebühr von 360 Euro verbunden. Ein Verwaltungsaufwand von 1 Stunde ergibt somit eine Gebühr von 45 Euro (360 Euro / 8 Stunden). Somit ergibt sich für einen Verwaltungsaufwand von 10 Stunden die oben genannte Gebühr (45*10 = 450 Euro). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind eine entsprechende Gebühr bzgl. Ihres Antrages zu zahlen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass das Gesundheitsamt im vorliegenden Fall im Rahmen der Gesetzgebung gemäß Infektionsschutzgesetz tätig wird. Somit ist das Gesundheitsamt im vorliegenden Fall keine informationspflichtige Stelle gemäß BremUIG (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. BremUIG). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst heute wied…
An Gesundheitsamt Bremen Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN]-Auflistung SARS-CoV-2-Infektionen in Bildungseinrichtungen in Bremen Monate August und September 2020 [#199665]
Datum
8. November 2020 01:19
An
Gesundheitsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst heute wieder melde. Wegen der anfallenden Gebühren ziehe ich meinen Antrag aber zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199665/