Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in Rheinland-Pfalz

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandorte oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für ein geplantes größeres Projekt im Umweltschutz eines Vereins gegen Kinder- und Altersarmut zukommen lassen. Siehe www.mission-comeback.kontra-sopi.de.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in Rheinland-Pfalz [#227076]
Datum
19. August 2021 17:51
An
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandorte oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für ein geplantes größeres Projekt im Umweltschutz eines Vereins gegen Kinder- und Altersarmut zukommen lassen. Siehe www.mission-comeback.kontra-sopi.de. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch Anfragenr: 227076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227076/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Udo vom Bruch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach…
An Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in Rheinland-Pfalz [#227076]
Datum
21. September 2021 07:31
An
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in Rheinland-Pfalz“ vom 19.08.2021 (#227076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 227076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227076/

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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Sehr geehrter Herr vom Bruch, im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs LBB gibt es keine herrenlosen Liegensch…
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
AW: Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in Rheinland-Pfalz [#227076]
Datum
21. September 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs LBB gibt es keine herrenlosen Liegenschaften gemäß § 928 BGB. Bitte wenden Sie sich an das für herrenlose Liegenschaften zuständige Landesamt für Steuern in Koblenz. Mit freundlichen Grüßen