Auflistung/Übersicht von Gebäuden/Liegenschaften in Verwaltung/Besitz in 15806/Zossen und Region Zossen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

- Auflistung/Übersicht von Gebäuden und Liegenschaften in 15806/Zossen und Region Zossen derzeit von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet bzw. besitzt werden

- welche jährlichen Kosten dafür veranschlagt werden

- was beabsichtigt ist, mit den Gebäuden zu tun (konkrete Pläne).

Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben:

Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2014
  • Frist
    4. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung/Übe…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflistung/Übersicht von Gebäuden/Liegenschaften in Verwaltung/Besitz in 15806/Zossen und Region Zossen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [#5576]
Datum
30. Januar 2014 13:33
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung/Übersicht von Gebäuden und Liegenschaften in 15806/Zossen und Region Zossen derzeit von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet bzw. besitzt werden - welche jährlichen Kosten dafür veranschlagt werden - was beabsichtigt ist, mit den Gebäuden zu tun (konkrete Pläne). Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben: Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Mail vom 30.01.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Liegenschaften in Zossen/ Regio…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Mail vom 30.01.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Liegenschaften in Zossen/ Region Zossen
Datum
31. Januar 2014 06:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat mich beauftragt, Ihre Mail vom 30.01.2014 zu beantworten. Ich teile Ihnen daher mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in der Stadt Zossen einschließlich der eingemeindeten Ortsteile wie z.B. Wünsdorf, Dabendorf, Neuhof und Kallinchen über 14 Liegenschaften verfügt. Dabei handelt es sich vor allem um Erholungsgrundstücke und/oder mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke. Da diese Grundstücke für den Verkauf vorgesehen sind, sind seitens der Bundesanstalt keine baulichen Maßnahmen an den Gebäuden eingeplant. Außer i.d.R. auf die Nutzer umlegbare Betriebskosten fallen keine bzw. nur äußerst geringe Kosten an. Eine Übersicht aller von der Bundesanstalt verwalteten Liegenschaften ist derzeit nicht öffentlich zugänglich. Ich hoffe, dass ich mit Vorstehendem Ihrem Informationsbedürfnis gerecht werden konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 30.01.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Liegenschaften in Zossen/ R…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 30.01.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Liegenschaften in Zossen/ Region Zossen [#5576]
Datum
1. Februar 2014 00:12
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Sehr geehrte Frau Wohltat, ich gerne erfahren, warum die Übersicht aller von der Bundesanstalt verwalteten Liegenschaften derzeit nicht öffentlich zugänglich ist. Des Weiteren würde ich gerne erfahren, ob zukünftig, zeitnah oder dauerhaft die Übersicht aller von der Bundesanstalt verwalteten Liegenschaften öffentlich zugänglich sein werden wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihre Mail vom 01.02.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Veröffentlichung von Liegenscha…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihre Mail vom 01.02.2014 an die Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Veröffentlichung von Liegenschaften
Datum
4. Februar 2014 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Nachfrage vom 01.02.2014 teile ich mit: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben agiert in Bezug auf die Liegenschaftsverwaltung wie jeder andere private Immobilienverwalter auch. D.h., eine generelle Veröffentlichung aller in der Verwaltung stehende Liegenschaften ist derzeit auch beim Immobilienverwalter Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht vorgesehen, nach meiner Kenntnis weder jetzt noch zukünftig. Hierfür gibt es keine interne Veranlassung und auch keine gesetzlichen Vorgaben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben entscheidet eigenverantwortlich, welche Immobilie zu welchem Zeitpunkt und Zweck öffentlich am Markt platziert wird. Mit freundlichen Grüßen