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Aufmaß STS Blankenese

gemäß § 1 (2) HmbTG beantrage ich hiermit den Zugang zu folgenden Iformationen:

• Aktuelles und detailliertes Aufmaß der Stadtteilschule Blankenese, Frahmstr. 15 a/b, 22587 Hamburg, dieses liegt -nach schriftlichen Zeugenaussagen vor- wird jedoch geheim gehalten!
• Verfahren zur Ermittlung des Aufmaßes.

Mit freundlichen Grüßen

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/5867

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufmaß STS Blankenese [#15093]
Datum
5. Februar 2016 22:31
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
gemäß § 1 (2) HmbTG beantrage ich hiermit den Zugang zu folgenden Iformationen: • Aktuelles und detailliertes Aufmaß der Stadtteilschule Blankenese, Frahmstr. 15 a/b, 22587 Hamburg, dieses liegt -nach schriftlichen Zeugenaussagen vor- wird jedoch geheim gehalten! • Verfahren zur Ermittlung des Aufmaßes. Mit freundlichen Grüßen Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/5867
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 5.Februar 2016…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
WG: Aufmaß STS Blankenese [#15093]
Datum
9. Februar 2016 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 5.Februar 2016, hier eingegangen am 8.Februar 2016. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde, SBH| Schulbau Hamburg zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie ein aktuelles und detailliertes Aufmaß der Stadtteilschule Blankenese, Frahmstrasse 15 a/b, 22587 Hamburg. Ferner bitten Sie um Informationen zu dem Verfahren der Ermittlung des Aufmaßes. Sie haben Ihren Antrag ohne Angabe Ihrer Wohnanschrift gestellt. Da sich nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags abzeichnet, dass die Erstellung eines Gebührenbescheides erforderlich werden wird, der Ihnen zugestellt werden und der vollstreckbar sein muss, ist Ihr Antrag so unzulässig. Ich bitte Sie daher darum, Ihren Antrag noch einmal unter Mitteilung Ihres Namens und einer zustellungsfähigen Anschrift zu stellen, damit er zulässig ist. Erst mit Eingang eines zulässigen Antrags durch Sie beginnt die Frist für die Bearbeitung zu laufen. Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz sind gebührenpflichtig nach dem Gebührengesetz vom 05.März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der „Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Tragsparenzgesetz (HmbTGGebO)“ vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Unverbindlich können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt einen Kostenrahmen in Höhe von ca. 30,00 € bis 500,00 € nennen. Bitte teilen Sie mir bis zum 16. Februar 2016 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten, diesen eingrenzen oder ihn zurücknehmen möchten. Eine Konkretisierung/Eingrenzung ihres Antrags kann den Arbeitsaufwand und damit die Gebühr verringern. Im Falle einer Rücknahme werde ich von einer Gebührenerhebung absehen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie in ihrer E-Mail vom 9. Februar gewünscht haben ist unten meine private Ansch…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aufmaß STS Blankenese [#15093]
Datum
13. Februar 2016 00:43
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie in ihrer E-Mail vom 9. Februar gewünscht haben ist unten meine private Anschrift aufgeführt, um mir die genaue Höhe der Kosten mitzuteilen. Ich gehe davon aus, dass der Gebürenbescheid kostenlos ergeht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kontaktdaten. Hinsichtlich Ihrer weit…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: WG: Aufmaß STS Blankenese [#15093]
Datum
15. Februar 2016 16:01
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die Übersendung Ihrer Kontaktdaten. Hinsichtlich Ihrer weiteren Bitte, Ihnen die genaue Höhe der Kosten mitzuteilen, verweise ich auf meine E-Mail vom 9.02.2016. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, sondern erst nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens, wenn fest steht, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Anfrage umfassend zu bearbeiten. Die konkrete Bemessung der Gebühren innerhalb des jeweiligen Rahmens richtet sich sowohl nach dem Umfang der begehrten Information als auch dem Schwierigkeitsgrad der rechtlichen Prüfung, ferner nach dem im Einzelfall erforderlichen sonstigen Vorbereitungshandlungen (z.B. dem für die Zusammenstellung der Information oder die Einholung der Einwilligung einer betroffenen Person erforderlichen Arbeitsaufwand und Beratung der antragstellenden Person). Zu berücksichtigen sind hierbei der Personal- und der Materialaufwand. Vorliegend ist mir z.B. nicht bekannt, ob Sie aufgrund Ihrer nicht ortsansässigen Anschrift die Zusendung der Informationen per Post begehren oder ob Sie eine Einsichtnahme vor Ort wünschen. Hiervon abhängig ist natürlich auch die Höhe der Gebührenkosten, zumindest hinsichtlich der Materialkosten. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie die Zusendung per Post wünschen oder eine Einsichtnahme vor Ort erfolgen soll. Gern würde ich Ihnen die begehrten Informationen unverzüglich zusammenstellen. Beste Grüße U 101
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere E-Mails vom 16.02. und 22.02.2016 sind bisher unbeantwortet geblieben. Die Bea…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
WG: Aufmaß STS Blankenese
Datum
29. Februar 2016 08:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere E-Mails vom 16.02. und 22.02.2016 sind bisher unbeantwortet geblieben. Die Beantwortung der Fragen ist für die Bearbeitung Ihres Auskunftsantrages dringend erforderlich. Sofern Sie daher weiterhin an Ihrem Auskunftsantrag festhalten möchten, bitten wir Sie nunmehr letztmalig um Mitteilung bis zum 4.März 2016, ob Sie die Zusendung der Informationen per Post begehren oder die Einsichtnahme vor Ort wünschen. Wie bereits mehrfach erläutert, wäre Ihr Auskunftsantrag in beiden Fällen gebührenpflichtig. Sollte bis zum genannten Datum keine Rückmeldung von Ihnen eingegangen sein, gehen wir davon aus, dass Sie an Ihrem Auskunftsantrag nicht mehr festhalten. In diesem Fall würden wir den Vorgang hier schließen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstel…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aufmaß STS Blankenese [#15093]
Datum
23. März 2016 14:35
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.