Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte März 2022 werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel (UA TXL) registriert, zeitweise untergebracht und bundesweit verteilt. Uns liegt liegen Beschwerden vor über ein intransparentes Verfahren bei der Verteilung und einen unangemessenen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, darunter Hausverbote für obdachlose Geflüchtete mit schweren Behinderungen und für obdachlose Rom*nja-Familien mit Kindern.
Am 5.4.2022 hat der Berliner Senat einen Beschluss zur Aufnahme und Verteilung besonders schutzbedürftige Geflüchteter im UA TXL gefasst. Auf unsere per Email vom 23.05.2022 geäußerte Bitte um Zusendung der Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses und zum Konzept und Ablaufplan des UA TXL haben wir bisher keine Antwort erhalten.
Wir bitten Sie daher um Zusendung folgender Dokumente und Informationen:
• Senatsbeschluss 5.4.2022 zur Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im UA TXL
• Sämtliche seither ergangenen Maßgaben zur Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 5.4.2022 für LAF bzw. UA TXL
• Selbstauskunftsbogen UA TXL und ggf. weitere Erhebungsinstrumente
• Ablaufpläne zur Feststellung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedürftigkeit im UA TXL, zur Unterbringung in der Transferunterkunft und zur Verteilung
• Angabe, wie viele Fachkräfte welcher Qualifikation und Institutionen im UA TXL mit welchen Verfahren eine besonderer Schutzbedürftigkeit prüfen und feststellen
• Maßgaben zu Hausverboten im UA TXL
• Landesrechtliche Maßgaben zu den Kriterien einer Berlinzuweisung
• aktuelles Konzept und Ablaufplan zur Registrierung, Verteilung sowie Unterbringung im UA-TXL (Personalschlüssel, Aufgabenbeschreibung, Betriebshandbuch, vgl. auch Aghs. Drs. 19/11759 Frage 4)
• Ergebnisse der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Clearingszentrums für Kriegsgeflüchtete, bei denen eine akute medizinische, pflegerische und/oder psychische Versorgungsnotwendigkeit besteht
• Aufgabenbeschreibung und Ablaufplan der Prozesse in der Welcome Hall am Berliner Hauptbahnhof
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor.
Wir möchte Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Wir möchten Sie um eine Antwort und Zusendung der erbetenen Dokumente nur in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. Juli 2022
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9. August 2022
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Kosten dieser Information:200,00 Euro
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