Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin

den Test der Aufnahmeanordnung (inkl. aller möglichen Weisungen) zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin, die am 02.02.2023 durch das Landesamt für Einwanderung bekannt gemacht wurde (s. https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1291052.php).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Te…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
15. Februar 2023 16:39
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Test der Aufnahmeanordnung (inkl. aller möglichen Weisungen) zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin, die am 02.02.2023 durch das Landesamt für Einwanderung bekannt gemacht wurde (s. https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1291052.php).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 270385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270385/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Februar 2023 16:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, hiermit bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Referat I B der Senatsverw…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
16. Februar 2023 13:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Chevreux, hiermit bestätige ich, dass Ihre untenstehende Anfrage im Referat I B der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport am 16.02.2023 eingegangen ist. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichst zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023, die ich für die Senatsverwaltung …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
27. Februar 2023 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023, die ich für die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wie folgt beantworte: Nach § 23 Abs. 1 AufenthG können die obersten Landesbehörden aus humanitären Gründen anordnen, dass bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, sofern zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit ein Einvernehmen nach § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hergestellt wird. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hat auf Grundlage dieser Vorschrift im Einvernehmen mit dem BMI eine Landesaufnahmeanordnung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin erlassen. Begünstigt von der Anordnung sind afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges und der Machtübernahme der Taliban aus ihrem afghanischen Wohnort fliehen mussten und sich in einem Anrainerstaat Afghanistans oder noch in Afghanistan aufhalten und die eine Einreise zu ihren in Berlin lebenden Verwandten beantragen, soweit es sich bei diesen um deutsche Staatsangehörige oder afghanische Staatsangehörige handelt, die einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen und jeweils mindestens seit sechs Monaten in Berlin oder im Bundesland Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben und aktuell in Berlin mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind, ohne dass dem eine Wohnsitzauflage entgegensteht. Als Verwandte im Sinne der Landesaufnahmeanordnung gelten Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder. Weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder können (unter Wahrung der Einheit der Familie) mit einbezogen werden. Ehegatten können nach dieser Landesaufnahmeanordnung in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ehe schon vor der Flucht aus Afghanistan bestanden hat. Der Erhalt der Aufenthaltserlaubnis setzt weiterhin voraus, dass die aufnehmenden Verwandten eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG abgeben. Zusätzliche Informationen können Sie unter https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1291052.php entnehmen. Darüber hinaus werden weitere Informationen zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin in den Verfahrenshinweisen des LEA zum Aufenthalt in Berlin (VAB) demnächst veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Chevreux
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Muss ich aus Ihrer Nachricht entnehmen, dass es keine Aufnahmeanordnung …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
27. Februar 2023 12:55
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Muss ich aus Ihrer Nachricht entnehmen, dass es keine Aufnahmeanordnung gibt? Wenn doch, wie begründen Sie, dass sie mir nicht geschickt wird? Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 270385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270385/
Nicolas Chevreux
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schut…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
18. März 2023 00:15
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin“ vom 15.02.2023 (#270385) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 27. Februar 2023, die ich für die Senatsver…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin [#270385]
Datum
27. März 2023 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 27. Februar 2023, die ich für die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wie folgt beantworte: Ihre Anfrage vom 15.02.2023 wurde zunächst dahingehend ausgelegt, dass Sie lediglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt der Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin begehrt haben. Diesem Begehren wurde fristwahrend bereits mit Antwort der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 27.02.2023 entsprochen. Nachdem Sie Ihr Anliegen mit E-Mail vom 27.02.2023 dahingehend konkretisiert hatten, dass Sie die Übermittlung der vollständigen Landesaufnahmeanordnung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin begehren, möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass für die Übermittlung der Landesaufnahmeanordnung Gebühren in Höhe von 50 Euro gem. § 16 IFG Bln i.V.m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) sowie § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und Absatz 1 der Anmerkung zur Tarifstelle 1004 b Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses zur VGebO erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin die Übermittlung der Landesaufnahmeanordnung begehren. Mit freundlichen Grüßen