Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)
Ich bitte um Übersendung der Aufnahmkriterien für sämtliche Kitas der
Stadt Tönisvorst (auch der unter nicht öffentlicher Trägerschaft, d.h.
kirchlicher Trägerschaft oder Elterninitiativen, sofern diese
zusätzliche Gelder aus Steuermitteln erhalten) für das Kindergartenjahr
2017. DIese Anfrage erfolgt u.a. vor dem Hintergrund § 7 kibiz.,
wobei bekannt ist, das kirchliche Träger verfassungsmäßige Sonderrechte haben.
Die Stadt Tönisvorst veröffentlicht auf Ihrer Webseite, dass es keine
Aufnahmekriterien "außer Geschwisterkinder" mehr gäbe, was für mich im
Umkehrschluss Losverfahren bedeuten würde.
Dieses ist jedoch nachweislich nicht der Fall.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei Nichtveröffentlichung der
Aufnahmekriterien u.U. über den allgemeinen Rechtsanspruch auf einen
KITA Platz hinaus ein Anspruch auf Aufnahme in der Wunschkita besteht.
Sollten Ihnen die Informationen nicht vorliegen, bitte ich, diese Anfrage an die entsprechenden Kitas weiterzuleiten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Januar 2017
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10. Februar 2018
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
- Datum
- 7. Januar 2017 11:24
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- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
- Datum
- 10. Februar 2017 12:11
- An
- Schulamt für den Kreis Viersen
- Status
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- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
- Datum
- 15. Februar 2017 11:37
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- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
- Datum
- 15. Februar 2017 14:08
- An
- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Von
- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Briefpost
- Betreff
- Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)
- Datum
- 16. Februar 2017
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- Von
- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Re: AW: Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
- Datum
- 24. Februar 2017 14:00
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- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Datum
- 3. März 2017
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [#19810]
- Datum
- 3. April 2017 11:54
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- Schulamt für den Kreis Viersen
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- Schulamt für den Kreis Viersen
- Betreff
- Re: AW: [#19810]
- Datum
- 7. April 2017 10:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 19. April 2017
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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wieder auf aktiv setzen. Danke,
als Reaktion auf Ihr Schreiben 16.02.2017 (Zeichen 51/3)
möchte ich auf die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetzt hinweisen:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Informa…
Inhalt/Anwendungshinweise_zum_Informationsfreiheitsgesetz/__4.pdf
"Auch der Begriff „amtliche Informationen“ darf nicht im engen Sinne aus-
gelegt werden. Vielmehr sind grundsätzlich alle bei öffentlichen Stellen
vorhandenen Informationen „amtlich“ und damit zugänglich."
Mindestens die Zahlen hinsichtlich Erfüllung von Erst / Zweit und Drittwunsch
(Parallel per Mail gestellte Anfrage)
sollten
durch KiTa Online vorhanden sein. Hilfsweise kann auch gerne die (natürlich anonymisierte)
KiTa Online Datenbank übermittelt werden.
Ferner ist der komplette in dieser Angelegenheit erfolgte Schrift- bzw. E-Mail Verkehr mit den Trägern
von Interesse.
Desweiteren besteht zwar keine "Beschaffungspflicht" nach IFG für Informationen.
Nach obigen Anwendungshinweisen gilt jedoch:
"Es besteht allerdings gegebenenfalls durchaus die
Verpflichtung, bei verschiedenen Stellen einer Behörde vorhandene Un-
terlagen zusammenzustellen, um sie der informationssuchenden Person
gebündelt zugänglich zu machen."
Mindestens für die Städtischen KiTas sollten die Inormationen daher vorhanden sein.
Da Sie als Kreisjugendamt Aufsichtsbehörde für die Träger bzw. Einrichtungen sind,
würde ich es als Amtspflichtverletzung bezeichnen, wenn die Aufnahmepraxis und
die verbundenen Aufnahmekriterien nicht überprüft würden zumal dann nicht, wenn Hinweise
(z.B. durch uns) vorliegen, das z.B. gegen Kibiz §7 und weitere Gesetze verstoßen wurde.
$18 3 Kibiz:
(3) Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung setzt weiterhin voraus, dass
1. die Einrichtung die Aufgaben nach diesem Gesetz und auf der Grundlage der örtlichen
Jugendhilfeplanung wahrnimmt,
2. der Träger die Regelungen dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsvorschriften beachtet,
Insofern sollten die gewünschten Informationen bereits aus diesem Grund vorliegen.
Nachdem bereits 5 Wochen nach unserer ersten Anfrage vergangen sind,
erwarten wir diesbezüglich Antwort bis spätestens 24.02.2017.
Mit freundlichen Grüßen,