Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)

Ich bitte um Übersendung der Aufnahmkriterien für sämtliche Kitas der
Stadt Tönisvorst (auch der unter nicht öffentlicher Trägerschaft, d.h.
kirchlicher Trägerschaft oder Elterninitiativen, sofern diese
zusätzliche Gelder aus Steuermitteln erhalten) für das Kindergartenjahr
2017. DIese Anfrage erfolgt u.a. vor dem Hintergrund § 7 kibiz.,
wobei bekannt ist, das kirchliche Träger verfassungsmäßige Sonderrechte haben.

Die Stadt Tönisvorst veröffentlicht auf Ihrer Webseite, dass es keine
Aufnahmekriterien "außer Geschwisterkinder" mehr gäbe, was für mich im
Umkehrschluss Losverfahren bedeuten würde.
Dieses ist jedoch nachweislich nicht der Fall.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei Nichtveröffentlichung der
Aufnahmekriterien u.U. über den allgemeinen Rechtsanspruch auf einen
KITA Platz hinaus ein Anspruch auf Aufnahme in der Wunschkita besteht.

Sollten Ihnen die Informationen nicht vorliegen, bitte ich, diese Anfrage an die entsprechenden Kitas weiterzuleiten.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    7. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Kreis Viersen Details
Von
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Betreff
Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
Datum
7. Januar 2017 11:24
An
Schulamt für den Kreis Viersen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Übersendung der Aufnahmkriterien für sämtliche Kitas der Stadt Tönisvorst (auch der unter nicht öffentlicher Trägerschaft, d.h. kirchlicher Trägerschaft oder Elterninitiativen, sofern diese zusätzliche Gelder aus Steuermitteln erhalten) für das Kindergartenjahr 2017. DIese Anfrage erfolgt u.a. vor dem Hintergrund § 7 kibiz., wobei bekannt ist, das kirchliche Träger verfassungsmäßige Sonderrechte haben. Die Stadt Tönisvorst veröffentlicht auf Ihrer Webseite, dass es keine Aufnahmekriterien "außer Geschwisterkinder" mehr gäbe, was für mich im Umkehrschluss Losverfahren bedeuten würde. Dieses ist jedoch nachweislich nicht der Fall. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei Nichtveröffentlichung der Aufnahmekriterien u.U. über den allgemeinen Rechtsanspruch auf einen KITA Platz hinaus ein Anspruch auf Aufnahme in der Wunschkita besteht. Sollten Ihnen die Informationen nicht vorliegen, bitte ich, diese Anfrage an die entsprechenden Kitas weiterzuleiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (K…
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Betreff
AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
Datum
10. Februar 2017 12:11
An
Schulamt für den Kreis Viersen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)“ vom 07.01.2017 (#19810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Kreis Viersen
Am 10.02.2017 12:11, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > mei…
Von
Schulamt für den Kreis Viersen
Betreff
Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
Datum
15. Februar 2017 11:37
Status
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Am 10.02.2017 12:11, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufnamekriterien Kitas der Stadt > Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)“ vom 07.01.2017 (#19810) wurde von > Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie > haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. > Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. > > Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon ausgegangen, dass Sie das (Kreis-) Jugendamt sind (?). Bitte teilen…
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Betreff
AW: Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
Datum
15. Februar 2017 14:08
An
Schulamt für den Kreis Viersen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon ausgegangen, dass Sie das (Kreis-) Jugendamt sind (?). Bitte teilen Sie mir den Grund mit, warum Sie keine Auskunft erteilen (können) Da es bei dem anliegen um alle Träger (nicht nur die Stadt) geht. Sehe ich Sie hier ebenfalls in Verantwortung des Kreises: §18 Abs 1 Kibiz "Die kommunale Jugendhilfeplanung stellt sicher, dass in ihrem Bezirk alle Betreuungszeiten in bedarfsgerechtem Umfang vorgehalten werden. Die Träger sollen ermöglichen, dass Eltern Betreuungsverträge für ihre Kinder abschließen können, die ihrem tatsächlichen Bedarf entsprechen." $18 Abs.3 Satz 2 Kibiz .....der Träger die Regelungen dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet, Der Träger muss demnach auch §7 Kibiz (und §3 GG) beachten um Finanzierung zu bekommen. Wie wird das sichergestellt/überprüft? Wie wird überprüft, dass nicht gegen das WIllkürverbot verstoßen wird? §2 Abs4. IFG (4) Sofern eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, gilt sie als Behörde im Sinne dieses Gesetzes. Daher sehe ich auch die privaten Träger in der Auskunftspflicht. Zusätzlich werde ich die Anfrage aber auch an die Stadt Tönisvorst weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Kreis Viersen
Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)
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Briefpost
Betreff
Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen)
Datum
16. Februar 2017
Status
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Schulamt für den Kreis Viersen
Am 15.02.2017 14:08, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich…
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Schulamt für den Kreis Viersen
Betreff
Re: AW: Re: AW: Aufnamekriterien Kitas der Stadt Tönisvorst (Kreisjugendamt Viersen) [#19810]
Datum
24. Februar 2017 14:00
Status
Warte auf Antwort
Am 15.02.2017 14:08, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich bin davon ausgegangen, dass Sie das (Kreis-) Jugendamt sind (?). > Bitte teilen Sie mir den Grund mit, warum Sie keine Auskunft erteilen > (können) > > Da es bei dem anliegen um alle Träger (nicht nur die Stadt) geht. > Sehe ich Sie hier ebenfalls in Verantwortung des Kreises: > > §18 Abs 1 Kibiz > > "Die kommunale Jugendhilfeplanung stellt sicher, dass in ihrem Bezirk > alle Betreuungszeiten in bedarfsgerechtem Umfang vorgehalten werden. > Die Träger sollen ermöglichen, dass Eltern Betreuungsverträge für ihre > Kinder abschließen können, die ihrem tatsächlichen Bedarf > entsprechen." > > $18 Abs.3 Satz 2 Kibiz > > .....der Träger die Regelungen dieses Gesetzes und die auf Grund > dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet, > > Der Träger muss demnach auch §7 Kibiz (und §3 GG) beachten um > Finanzierung zu bekommen. Wie wird das sichergestellt/überprüft? > Wie wird überprüft, dass nicht gegen das WIllkürverbot verstoßen wird? > > §2 Abs4. IFG > > (4) Sofern eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts > öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, gilt sie als Behörde im > Sinne dieses Gesetzes. > > Daher sehe ich auch die privaten Träger in der Auskunftspflicht. > > Zusätzlich werde ich die Anfrage aber auch an die Stadt Tönisvorst > weiterleiten. > > > > Mit freundlichen Grüßen
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Schulamt für den Kreis Viersen
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Betreff
Datum
3. März 2017
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AW: [#19810] Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit bitte ich um rechtsmittelfähigen Bescheid. M…
An Schulamt für den Kreis Viersen Details
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Betreff
AW: [#19810]
Datum
3. April 2017 11:54
An
Schulamt für den Kreis Viersen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in dieser Angelegenheit bitte ich um rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Kreis Viersen
Re: AW: [#19810] Am 03.04.2017 11:54, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herre…
Von
Schulamt für den Kreis Viersen
Betreff
Re: AW: [#19810]
Datum
7. April 2017 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 03.04.2017 11:54, schrieb Antragsteller/in Antragsteller/in: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > in dieser Angelegenheit bitte ich um rechtsmittelfähigen Bescheid. > > Mit freundlichen Grüßen

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Schulamt für den Kreis Viersen
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Schulamt für den Kreis Viersen
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Briefpost
Betreff
Datum
19. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
7,3 MB