Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen"

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".

Denn: vor zwei Wochen gab es weltweit Großdemonstrationen. Obwohl vielerorts die Hygienevorschriften missachtet wurden, sinken dennoch die Zahlen der "Infizierten" laut Dashboard des RKI.
Wie also begründen Sie weiterhin die Einschränkungen, u.A. von Großveranstaltungen, Tragen von Mund-Nasenschutz.
Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
Daniela Steffen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen" [#189339]
Datum
18. Juni 2020 15:25
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". Denn: vor zwei Wochen gab es weltweit Großdemonstrationen. Obwohl vielerorts die Hygienevorschriften missachtet wurden, sinken dennoch die Zahlen der "Infizierten" laut Dashboard des RKI. Wie also begründen Sie weiterhin die Einschränkungen, u.A. von Großveranstaltungen, Tragen von Mund-Nasenschutz. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189339/ Postanschrift Daniela Steffen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen
Daniela Steffen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufrechterhaltung der "Corona-Maßna…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
AW: Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen" [#189339]
Datum
21. Juli 2020 17:45
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen"“ vom 18.06.2020 (#189339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189339/

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Daniela Steffen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufrechterhaltung der "Corona-Maßna…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
AW: Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen" [#189339]
Datum
18. Januar 2021 06:51
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen"“ vom 18.06.2020 (#189339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Sie haben scheinbar keine Informationen, die die Aufrechterhaltung, bzw. mittlerweile verschärften Maßnahmen evidenzbasiert rechtfertigen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189339/