Aufrüstung

Eine Darlegung, in wie fern die Luftwaffe in den folgenden acht Jahren aufgestockt werden soll und welche Fahrzeuge hinzu kommen werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Darlegung, …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufrüstung [#29582]
Datum
7. Mai 2018 23:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Darlegung, in wie fern die Luftwaffe in den folgenden acht Jahren aufgestockt werden soll und welche Fahrzeuge hinzu kommen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg A I 3 BETREFF Aufrüstung BEZUG Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#29582)…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Antrag nach dem IFG: Aufrüstung [#29582]
Datum
30. Mai 2018 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg A I 3 BETREFF Aufrüstung BEZUG Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (#29582) über fragdenstaat.de vom 7. Mai 2018 Gz 39-22-17 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Frage ?Eine Darlegung, in wie fern die Luftwaffe in den folgenden acht Jahren aufgestockt werden soll und welche Fahrzeuge hinzukommen werden.?, übersende ich Ihnen folgende Informationen: Im Rahmen abgeschlossener Verträge sind folgende Lieferungen von Luftfahrzeugen für die Luftwaffe vertraglich vereinbart. Airbus A 400M Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stück 7 4 2 2 4 4 3 2 Airbus A 319 Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stück 1 0 0 0 0 0 0 0 EUROFIGHTER Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Stück 4 0 0 0 0 0 0 0 Weitergehende Informationen zu Planungen der Luftwaffe würden nicht mehr einer einfachen Auskunft entsprechen. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) erhoben. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- ? und 500,- ? erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die tatsächliche Höhe der anfallenden Gebühren lässt sich erst nach der Bearbeitung Ihres Antrages errechnen. Ich gehe davon aus, dass im Falle eines weiteren Informationszugangs nach Bearbeitung Ihrer Anfrage Kostenpflicht nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG besteht. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist dann auch die Angabe einer zustellfähigen Postanschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen