Aufschlüsselung der Kosten für "Der Bastard"-Mitschnitt beim WDR Mitschnitt-Service

Bei meiner Anfrage zu einem Mitschnitt bzw. der Anfertigung eine Kopie auf CD/DVD von der TV Serie "Der Bastard" Erstausstrahlung 1989 mit Peter Sattmann, Gudrun Landgrebe, Ernst Jacobi etc., eine Produktion der Bavaria Film © MCMLXXXVIII im Auftrag des WDR, die aus einer Staffel à 3 Folgen bestand wurde mir folgende Auskunft erteilt:

***ZITAT-ANFANG***
Für den ausschließlich privaten Gebrauch
können wir Ihnen gerne von folgenden Sendungen eine Kopie auf DVD
anfertigen:

Bastard (Folge: 01)
88 Minuten

Bastard (Folge: 02)
87 Minuten

Bastard (Folge: 03)
88 Minuten

Zur Abdeckung der technischen und administrativen Kosten berechnen wir eine
Pauschale in Höhe von 147,00 Euro. In diesem Preis sind bereits die
Versandkosten sowie 19% ges.MwSt. enthalten.
***ZITAT-ENDE***

Genauer begründet wurden die Kosten wie folgt:

***ZITAT-ANFANG***
Auf Grund von Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist der WDR
verpflichtet, kommerzielle Tätigkeiten, zu denen die Erstellung von
Sendungskopien für kommerzielle Zwecke zählt, auszugliedern und von seinen
kommerziellen Tochterunternehmen wahrnehmen zu lassen. WDR mg GmbH als
kommerzielles Tochterunternehmen des WDR muss sich bei der Wahrnehmung
dieser Aufgaben wie ihre Marktwettbewerber verhalten und ihr bei der
Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehende Aufwände nach marktüblichen
Grundsätzen bewerten. Insbesondere müssen dabei Aufwände zu Vollkosten
bewertet werden.

Der Prozess der Erstellung einer Sendekopie ist vom eigentlichen
Sendebetrieb abgekoppelt. Er stellt eine Bereitstellung und Aufbereitung
von Material, welches bereits gesendet wurde und im Archiv liegt, dar.
Aufgrund Ihrer Anfrage muss zunächst recherchiert werden, ob das Material
noch verfügbar ist (nicht alles was gesendet wurde, wird im Archiv
vorgehalten) und es muss geprüft werden, ob das Material grundsätzliche
abgegeben werden kann. Wenn das der Fall ist, erhalten Sie ein
individuelles Vertragsangebot per E-Mail. Nach Bezahlung wird die DVD oder
das Band aus dem Archiv angefordert und zur Kopie in die Technik gegeben.
Die kopierte DVD muss nach dem Kopiervorgang technisch geprüft werden,
damit nicht versehentlich defektes oder falsches Material ausgeliefert
wird. Danach erfolgt der Versand des Materials an den Besteller.

Wie Sie sehen, handelt es sich um einen zeitintensiven, individuell auf die
jeweilige Anfrage neu durchzuführenden Prozess, der die Einbindung und
Koordination diverser Fachbereiche erfordert und mit entsprechenden
Bearbeitungsaufwänden einhergeht. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass das
Urheberrecht den Grundsatz "keine Verwertung ohne Entgelt" vorschreibt.
***ZITAT-ENDE***

Ihre Kostenrechnung ist für mich so nicht nachvollziehbar. Ohne diese Nachvollziehbarkeit kann ich diesen Betrag so nicht ohne weiteres für die Anschaffung rechtfertigen.

Könnten sie mir bitte kurz aufschlüsseln, welcher Anteil von diesen Kosten tatsächlich technische Kosten und welcher Anteil administrative Kosten sind? Und wie hoch sind die eventuell enthaltenen Sublizenzierungskosten die an den Urheber gehen, die ich vermutlich ebenfalls für das Material mit meiner Geldsumme entrichten würde?

Eine Aufschlüsselung würde mich deshalb interessieren, weil mir diese Kosten einerseits unverhältnismäßig hoch erscheinen, zumal die Nachfrage nach genau diesem Mitschnitt keine nachweislich einmalige Anfrage beim WDR ist. Zudem würde mich interessieren, warum hier die Anfertigung einer Privatkopie für den privaten Gebrauch fälschlicherweise interpretiert wird als "Erstellung von Sendungskopien für kommerzielle Zwecke" auf die sich in der E-Mail bezogen wird, die mir zur Auskunft gegeben wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Kosten für "Der Bastard"-Mitschnitt beim WDR Mitschnitt-Service [#19924]
Datum
16. Januar 2017 16:38
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei meiner Anfrage zu einem Mitschnitt bzw. der Anfertigung eine Kopie auf CD/DVD von der TV Serie "Der Bastard" Erstausstrahlung 1989 mit Peter Sattmann, Gudrun Landgrebe, Ernst Jacobi etc., eine Produktion der Bavaria Film © MCMLXXXVIII im Auftrag des WDR, die aus einer Staffel à 3 Folgen bestand wurde mir folgende Auskunft erteilt: ***ZITAT-ANFANG*** Für den ausschließlich privaten Gebrauch können wir Ihnen gerne von folgenden Sendungen eine Kopie auf DVD anfertigen: Bastard (Folge: 01) 88 Minuten Bastard (Folge: 02) 87 Minuten Bastard (Folge: 03) 88 Minuten Zur Abdeckung der technischen und administrativen Kosten berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 147,00 Euro. In diesem Preis sind bereits die Versandkosten sowie 19% ges.MwSt. enthalten. ***ZITAT-ENDE*** Genauer begründet wurden die Kosten wie folgt: ***ZITAT-ANFANG*** Auf Grund von Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist der WDR verpflichtet, kommerzielle Tätigkeiten, zu denen die Erstellung von Sendungskopien für kommerzielle Zwecke zählt, auszugliedern und von seinen kommerziellen Tochterunternehmen wahrnehmen zu lassen. WDR mg GmbH als kommerzielles Tochterunternehmen des WDR muss sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wie ihre Marktwettbewerber verhalten und ihr bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehende Aufwände nach marktüblichen Grundsätzen bewerten. Insbesondere müssen dabei Aufwände zu Vollkosten bewertet werden. Der Prozess der Erstellung einer Sendekopie ist vom eigentlichen Sendebetrieb abgekoppelt. Er stellt eine Bereitstellung und Aufbereitung von Material, welches bereits gesendet wurde und im Archiv liegt, dar. Aufgrund Ihrer Anfrage muss zunächst recherchiert werden, ob das Material noch verfügbar ist (nicht alles was gesendet wurde, wird im Archiv vorgehalten) und es muss geprüft werden, ob das Material grundsätzliche abgegeben werden kann. Wenn das der Fall ist, erhalten Sie ein individuelles Vertragsangebot per E-Mail. Nach Bezahlung wird die DVD oder das Band aus dem Archiv angefordert und zur Kopie in die Technik gegeben. Die kopierte DVD muss nach dem Kopiervorgang technisch geprüft werden, damit nicht versehentlich defektes oder falsches Material ausgeliefert wird. Danach erfolgt der Versand des Materials an den Besteller. Wie Sie sehen, handelt es sich um einen zeitintensiven, individuell auf die jeweilige Anfrage neu durchzuführenden Prozess, der die Einbindung und Koordination diverser Fachbereiche erfordert und mit entsprechenden Bearbeitungsaufwänden einhergeht. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass das Urheberrecht den Grundsatz "keine Verwertung ohne Entgelt" vorschreibt. ***ZITAT-ENDE*** Ihre Kostenrechnung ist für mich so nicht nachvollziehbar. Ohne diese Nachvollziehbarkeit kann ich diesen Betrag so nicht ohne weiteres für die Anschaffung rechtfertigen. Könnten sie mir bitte kurz aufschlüsseln, welcher Anteil von diesen Kosten tatsächlich technische Kosten und welcher Anteil administrative Kosten sind? Und wie hoch sind die eventuell enthaltenen Sublizenzierungskosten die an den Urheber gehen, die ich vermutlich ebenfalls für das Material mit meiner Geldsumme entrichten würde? Eine Aufschlüsselung würde mich deshalb interessieren, weil mir diese Kosten einerseits unverhältnismäßig hoch erscheinen, zumal die Nachfrage nach genau diesem Mitschnitt keine nachweislich einmalige Anfrage beim WDR ist. Zudem würde mich interessieren, warum hier die Anfertigung einer Privatkopie für den privaten Gebrauch fälschlicherweise interpretiert wird als "Erstellung von Sendungskopien für kommerzielle Zwecke" auf die sich in der E-Mail bezogen wird, die mir zur Auskunft gegeben wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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