Aufschlüsselung der Kosten zur Entwicklung der neuen DSW-21-App

- Aufschlüsselung der Kosten für die Entwicklung der Neuauflage der DSW-21-App für die unterschiedlichen mobilen Betriebssysteme, wie iOS (Apple) und Android.
Wenn diese App keine 100%ige Eigenentwicklung ist, dann nennen Sie mir bitte die beteiligten Kosten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Kosten zur Entwicklung der neuen DSW-21-App [#26552]
Datum
12. Februar 2018 17:10
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufschlüsselung der Kosten für die Entwicklung der Neuauflage der DSW-21-App für die unterschiedlichen mobilen Betriebssysteme, wie iOS (Apple) und Android. Wenn diese App keine 100%ige Eigenentwicklung ist, dann nennen Sie mir bitte die beteiligten Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie berufen sich für die angefragten Informationen auf das Gesetz über die Freiheit d…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Betreff
AW: Aufschlüsselung der Kosten zur Entwicklung der neuen DSW-21-App [#26552]
Datum
16. Februar 2018 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie berufen sich für die angefragten Informationen auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001. Anspruchsberechtigt sind nach dem Gesetz allein natürliche Personen. Da die von Ihnen genutzte Plattform „fragdenstaat.de“ grundsätzlich die Veröffentlichung der von Ihnen abgefragten Informationen vorsieht, ist nicht gewährleistet, dass ausschließlich natürliche Personen Zugang zu der Ihnen übermittelten Antwort haben werden. Wir bitten Sie daher, Ihre Anfrage nochmals schriftlich an DSW21 oder über Ihre private E-Mail-Adresse an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichen Grüßen