Aufschlüsselung der Projektkosten für den gestoppten Bad-Neubau

Laut Medienberichten[1] muss die Stadt Bonn nach Auskunft des Presseamts nach dem Bürgerentscheid rund 6,7 Millionen Euro an die Stadtwerke Bonn zahlen.

Bitte senden Sie mir die detaillierte Kalkulation zu, die dieser Angabe zugrunde liegt.

[1] http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Wasserlandbad-Kosten-vergr%C3%B6%C3%9Fern-das-Bonner-Defizit-article3917025.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Projektkosten für den gestoppten Bad-Neubau [#32764]
Datum
9. August 2018 23:31
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten[1] muss die Stadt Bonn nach Auskunft des Presseamts nach dem Bürgerentscheid rund 6,7 Millionen Euro an die Stadtwerke Bonn zahlen. Bitte senden Sie mir die detaillierte Kalkulation zu, die dieser Angabe zugrunde liegt. [1] http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Wasserlandbad-Kosten-vergr%C3%B6%C3%9Fern-das-Bonner-Defizit-article3917025.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres o. a. Informationsantrages zum 10.08.2018. Ich bin in…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Informationsantrag zur Aufschlüsselung der Projektkosten für den gestoppten Bad-Neubau
Datum
14. August 2018 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres o. a. Informationsantrages zum 10.08.2018. Ich bin innerhalb der Stadtverwaltung Bonn zuständig für die Beantwortung von Anfragen, die nach dem IFG NRW zu bearbeiten sind. Bis Sie von mir in der Angelegenheit einen Bescheid erhalten, bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG NRW gestützte Anfrage vom 09.08.2018. Gem. § 4 …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Aufschlüsselung der Projektkosten für den gestoppten Bad-Neubau
Datum
4. September 2018 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG NRW gestützte Anfrage vom 09.08.2018. Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Zugang zu bei der Stadt Bonn vorhandenen Informationen. Vorschriften, die die Weitergabe der von Ihnen gewünschten Informationen hindern, sind nicht ersichtlich. Entsprechend finden Sie in der Anlage die gewünschte Kalkulation, die der Auskunft des Presseamtes, es seien rund 6,7 Millionen Euro an die Stadtwerke Bonn zu zahlen, zugrunde liegt. Mit freundlichen Grüßen