Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart

Aufschlüsselung der jährlichen Handelsvolumen in ETPs für den Zeitraum 2006 bis 2015 (soweit vorhanden) an der Börse Stuttgart, die mindestens die Kategorien ETFs, ETNs und ETCs beinhaltet. Ich erbitte diese Informationen ausdrücklich in elektronischer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselun…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart [#17684]
Datum
25. August 2016 10:16
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung der jährlichen Handelsvolumen in ETPs für den Zeitraum 2006 bis 2015 (soweit vorhanden) an der Börse Stuttgart, die mindestens die Kategorien ETFs, ETNs und ETCs beinhaltet. Ich erbitte diese Informationen ausdrücklich in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eingegangen, da…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart [#17684]
Datum
15. September 2016 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eingegangen, das die Aufgabe der Börsenaufsicht über die Stuttgarter Wertpapierbörse wahrnimmt. Dem Ministerium liegen keinerlei Statistiken oder Daten vor, die Gegenstand Ihres Auskunftsersuchen sind. Ich rege an, in dieser Angelegenheit Kontakt mit der Handelsüberwachungsstelle der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse <<E-Mail-Adresse>> aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist mir bei der untenstehenden E-Mail ein Versehen unterlaufen. Die E-Mail Adr…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart [#17684]
Datum
15. September 2016 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist mir bei der untenstehenden E-Mail ein Versehen unterlaufen. Die E-Mail Adresse der Handelsüberwachungsstelle lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine gleichlautende Anfrage an die Handelsüberwachungsstelle wurde abgelehnt mit d…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart [#17684]
Datum
7. November 2016 10:49
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine gleichlautende Anfrage an die Handelsüberwachungsstelle wurde abgelehnt mit der Begründung, dass man nicht in den Anwendungsbereich des LIFG falle. (Siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/aufschlusselung-des-handelsvolumen-in-etps-exchange-traded-products-der-an-der-borse-stuttgart-1/ ) Darum bitte ich Sie erneut um Beantwortung meiner Anfrage Falls Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie diese von der Ihnen unterstehenden Handelsüberwachungsstelle anfordern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir verweisen auf unsere E-Mail vom 15. September 2016. Die Legaldefinition des § 3…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Aufschlüsselung des Handelsvolumen in ETPs (exchange traded products) der an der Börse Stuttgart [#17684]
Datum
7. November 2016 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir verweisen auf unsere E-Mail vom 15. September 2016. Die Legaldefinition des § 3 Nr. 3 LIFG begrenzt den Umfang des Informationsanspruchs und legt fest, dass eine amtliche Information jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung ist. Die von Ihnen angeforderten Informationen sind hier aber nicht vorhanden. Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass die Handelsüberwachungsstelle nicht dem Ministerium unterstellt ist, sondern nach § 7 BörsenG ein unabhängiges Organ der Börse ist. Mit freundlichen Grüßen