Aufschüttung hinter Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim

Aktuell wird hinter dem ehemaligen Bergwerk in Waldalgesheim Erde aufgeschüttet. Hierzu kommen die letzten Monate zahlreiche LKW mit Erde. Diese wird dann mittels Planierraupen verteilt.
Zuletzt jedoch auch LKW mit dem umgangssprachlichen A-Schild. Also der gesetzlich vorgeschriebene Warntafel, mit der gemäß § 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Sammler und Beförderer von Abfällen ihre Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Fahrtantritt zu versehen haben.

Von daher bitte ich
- zum einen mir die Genehmigung zuzusenden, ob überhaupt Erde in diesem großen Umfang angeliefert und aufgeschüttet werden darf
- zum anderen um Mitteilung, ob bekannt ist, dass LKW mit o.g. Warntafel anliefern und unabhängig ob ja oder nein, ob und wann seitens Ihrer Behörde kontrolliert wird, welches Material angeliefert wurde.

Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, falls es nicht aus der Genehmigung deutlich wird, ob und wie die Generaldirektion Kulturelles Erbe aufgrund des betroffenen Geländes eingebunden war (siehe auch https://fragdenstaat.de/a/28613).

Ich bedanke mich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell wird hint…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschüttung hinter Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim [#141343]
Datum
12. Mai 2019 22:40
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell wird hinter dem ehemaligen Bergwerk in Waldalgesheim Erde aufgeschüttet. Hierzu kommen die letzten Monate zahlreiche LKW mit Erde. Diese wird dann mittels Planierraupen verteilt. Zuletzt jedoch auch LKW mit dem umgangssprachlichen A-Schild. Also der gesetzlich vorgeschriebene Warntafel, mit der gemäß § 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Sammler und Beförderer von Abfällen ihre Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Fahrtantritt zu versehen haben. Von daher bitte ich - zum einen mir die Genehmigung zuzusenden, ob überhaupt Erde in diesem großen Umfang angeliefert und aufgeschüttet werden darf - zum anderen um Mitteilung, ob bekannt ist, dass LKW mit o.g. Warntafel anliefern und unabhängig ob ja oder nein, ob und wann seitens Ihrer Behörde kontrolliert wird, welches Material angeliefert wurde. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, falls es nicht aus der Genehmigung deutlich wird, ob und wie die Generaldirektion Kulturelles Erbe aufgrund des betroffenen Geländes eingebunden war (siehe auch https://fragdenstaat.de/a/28613). Ich bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angesprochenen Auffüllungen ö…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
13. Juni 2019 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angesprochenen Auffüllungen östlich des Bergwerks Amalienhöhe in Waldalgesheim wurden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen am 15.03.2019 genehmigt, nachdem ein ordnungsgemäßer Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung gestellt wurde. Zudem wurden Bodenanalysen bei uns vorgelegt, die belegen, dass das Bodenmaterial den Zuordnungswerten Z 0 entspricht und damit unbelastet ist. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Auffüllungen in Höhe von 4000 m3 genehmigt. Lastkraftwagen, die Bodenmaterial transportieren, sind verpflichtet mit dem "A-Schild" gekennzeichnet zu sein, da Bodenmaterial rechtlich gesehen zunächst als Abfall zur Verwertung zu sehen ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 KrWG). Mit freudlichen Grüßen