Aufsicht Bürgermeister - gibt es das?

Wir sind eine neue Wählervereinigung für die Kommunalwahl in Uhingen. Wir stellen fest, dass sämtliche Veröffentlichungen (im Zusammenhang mit der Kommunalwahl) im Mitteilungsblatt der Stadt Uhingen vom Bürgermeister freigegeben werden - oder eben nicht erscheinen. Ggf. erfolgt ein vager Hinweis auf die Veröffentlichungsrichtlinie, aus dem nicht klar erkennbar ist, warum der Bericht nicht erscheinen kann.
Unsere Frage ist nun:
Wie wird - insbesondere mit dem heiklen Thema 'Meinungs-/ Pressefreiheit' im Hintergrund - dafür Sorge getragen, dass tatsächlich eine neutrale Berichterstattung möglich ist? Kritisch ist dies doch insbesondere dann, wenn der Bürgermeister im zukünftigen Gemeinderat die eine oder andere Fraktion als besseren Partner für eine Zusammenarbeit sieht? Ist die Position des Bürgermeisters so mächtig?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir sind eine …
An Landratsamt Göppingen Details
Von
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Betreff
Aufsicht Bürgermeister - gibt es das? [#133128]
Datum
25. April 2019 10:02
An
Landratsamt Göppingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind eine neue Wählervereinigung für die Kommunalwahl in Uhingen. Wir stellen fest, dass sämtliche Veröffentlichungen (im Zusammenhang mit der Kommunalwahl) im Mitteilungsblatt der Stadt Uhingen vom Bürgermeister freigegeben werden - oder eben nicht erscheinen. Ggf. erfolgt ein vager Hinweis auf die Veröffentlichungsrichtlinie, aus dem nicht klar erkennbar ist, warum der Bericht nicht erscheinen kann. Unsere Frage ist nun: Wie wird - insbesondere mit dem heiklen Thema 'Meinungs-/ Pressefreiheit' im Hintergrund - dafür Sorge getragen, dass tatsächlich eine neutrale Berichterstattung möglich ist? Kritisch ist dies doch insbesondere dann, wenn der Bürgermeister im zukünftigen Gemeinderat die eine oder andere Fraktion als besseren Partner für eine Zusammenarbeit sieht? Ist die Position des Bürgermeisters so mächtig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Göppingen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.04.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
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Landratsamt Göppingen
Betreff
Aufsicht Bürgermeister - gibt es das? [#133128]
Datum
16. Mai 2019 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.04.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Göppingen
Ihre Anfrage vom 25.04.2019
Von
Landratsamt Göppingen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.04.2019
Datum
16. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für Ihre zeitnahe Antwort auf m…
An Landratsamt Göppingen Details
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Betreff
AW: Aufsicht Bürgermeister - gibt es das? [#133128]
Datum
20. Mai 2019 08:40
An
Landratsamt Göppingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich mich für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Anfrage recht herzlich bedanken. Natürlich ist es notwendig, dass der Herausgeber Beiträge vor der Veröffentlichung prüft. Uns sind die Veröffentlichungsrichtlinien der Gemeinde Uhingen bekannt und wir verfolgen natürlich auch die Veröffentlichungen der Gemeinderatsfraktionen im Mitteilungsblatt. Und trotzdem – oder gerade deswegen – fällt es uns schwer, die Auslegung der Veröffentlichungsrichtlinien durch den Herausgeber nachzuvollziehen. Wir hatten deswegen nach der ersten Zensur unserer Veröffentlichung bei der Stadtverwaltung nachgefragt und um die Angabe des Paragraphen der Richtline gebeten, gegen den wir verstoßen hatten. Daraus hat sich ein grotesker Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung ergeben, in dem uns zwar ein Gesprächstermin angeboten wurde, wie Sie von Herrn Goldmann erfahren haben. Allerdings erhielten wir trotz mehrfacher Bitte um die Nennung des Verstoßgegenstandes – wir wollten nicht unvorbereitet in ein Gespräch gehen – keine Auskunft. Vor diesem Hintergrund haben wir auf ein Gespräch verzichtet. Der gesamte Schriftverkehr ist auf unserer Homepage (‚Frag-den-Bürgermeister‘: https://www.ub-uhingen.de/frag-den-buergermeister_wittlinger_zensur_gemeinderatssitzung _sonnenschutz) veröffentlicht. Sie erwähnen in Ihrem Schreiben die Neutralitätspflicht von Staatsorganen, zu denen ein gewählter Bürgermeister sicherlich ebenfalls gehört. Diese sehen wir im Uhinger Mitteilungsblatt nicht gewahrt. In der Anlage erhalten Sie zwei Auszüge der Rubrik ‚Aus erster Hand – Ihr Bürgermeister informiert‘ aus dem Mitteilungsblatt vom 06.04.2019 und vom 11.05.2019. Aus unserer Sicht ist spätestens in der Veröffentlichung vom 11.05.2019 jegliche Neutralität verletzt, weil sowohl die SPD-Fraktion als auch die Unabhängigen Bürger Uhingen diffamiert werden…. zwei Wochen vor der Kommunalwahl, wegen der Teilnahme bzw. Organisation einer (friedlichen) Demonstration. Deshalb stelle ich nochmal die Frage, wie dafür Sorge getragen wird, dass eine neutrale Berichterstattung möglich ist. Ich freue mich über eine weitere Antwort von Ihnen. Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20190406-uhingen_aktuell_nr_14.pdf - 20190511-uhingen_aktuell_nr_19.pdf Anfragenr: 133128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>