Aufsichtspflicht über die IHKen - Mögliche Veruntreuung von IHK Geldern für Strassenbauplanungsmaßnahmen

Aufgrund einer Veröffentlichung des: Bundesverbandes für freie Kammern (bffk.de) vom 22.03.2018:

'Verwaltungsgericht kippt Beitragsveranlagung 2016 der IHK Bodensee-Oberschwaben

Auch die Beitragsveranlagung der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Jahr 2016 war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam gestern das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die vom bffk unterstützten Klägerinnen hatten nicht nur eine wie in vielen Kammern rechtswidrige Rücklagen-/Vermögensbildung moniert, sondern auch den Einsatz von Zwangsbeiträgen für Zwecke, die nicht vom IHK-Gesetz gedeckt sind. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt. Der IHK-Hauptgeschäftsführer bezeichnete es "als ureigenste Aufgabe des Bundes", solche Planungen zu finanzieren. Warum nun ausgerechnet die IHK-Mitglieder neben ihren Steuerzahlungen nun auch noch ein weiteres Mal über den IHK-Beitrag zur Finanzierung herangezogen werden sollen, dafür gab es seitens der IHK keine überzeugende Erklärung.

Bedeutung des Urteil auch für 2015 und früher

Von Bedeutung ist vorliegend, dass mit dieser Entscheidung auch rückwirkende Beitragsveranlagungen der IHK Bodensee-Oberschwaben für die Jahre 2015 und früher ausscheiden müssten. Denn die vor Gericht diskutierten Sachverhalte - insbesondere die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen - werden in der IHK Bodensee-Oberschwaben mindestens seit dem Jahr 2011 praktiziert.'

https://www.bffk.de//aktuelles/verwaltungsgericht-kippt-beitragsveranlagung-2016-der-ihk-bodensee-oberschwaben.html

Unter anderen wird vom Gericht als unzulässig festgestellt: '.. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt.'

Eine ähnliche Situation und auch Klagen gab es gegen die IHK in Ulm. Seinerzeit hatte war es dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen vollkommen egal daß die IHK Ulm u.a. für die Planung der B312 in 2009 500 000 € der Zwangsmitglieder zur Verfügung gestellt hatte.
http://www.biberach.de/aktuelles/presse/pressearchiv2009/pressearchiv-2009-detailansicht/article/landkreis-beteiligte-staedte-und-ihk-unterzeichnen-finanzierungsvertrag-fuer-b-312.html
Vermutlich wurden für diese Straßenplanung als auch für andere Straßen weitere Gelder zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsaufsicht der IHK Ulm ist das Ministerium für Wirtschaft und Wohnungsbau in Baden Württemberg.

Es scheint denkbar daß die Rechtsaufsicht ihrer Aufsichtspflicht nur bedingt nachgekommen ist.

Hiermit erbitte ich:
(1) Die Veröffentlichung der Urteiles betreffend der IHK Bodensee Oberschwaben. Mit Benennung der Richter.
(2) Die Veröffentlichung aller Klagen und Urteile gegen die IHK Bodensee Oberschwaben und die IHK Ulm wegen den Beiträgen. Mit Benennung der Richter.
(3) Die detaillierte Benennung in welcher Form das Ministerium diese Aufsicht durchgeführt hat. Hierzu bitte die Offenlegung der entsprechenden Dokumente.
(4) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Bodensee Oberschwaben Gelder zugeschossen hat. -> Dokumente
(5) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Ulm Gelder zugeschossen hat -> Dokumente
(6) Welche Rolle spielt das Regierungspräsidium Tübingen (zuständig für die Straßen beider Kammern) bei diesen - teilweise von der IHK finanzierten Planungen?
(7) Ist es denkbar dass - gemäß dem Motto 'wer zahlt schafft an' - vom RP Tübingen Planungen nicht im Sinne und zum Schutz der Anwohner durchgeführt werden sondern durch die Vorgaben der IHK ausschließlich im Sinne der Verkehrsflusses umgesetzt werden?
(8) Gab es jemals schriftliche Einreichungen oder Beschwerden der planungsverantwortlichen Behörden gegen diese Planungsbeteiligungen?
(9) Wann hat der Landesrechnungshof die Haushaltspläne der Kammern überprüft? Wenn ja bitte mit Benennung der Kammern und der konkreten Prüfungsjahre.
(10) Wann wurde - trotz Aufforderung - die Haushalte der Kammern nicht überprüft?
Hierzu möchte ich auch auf Möglichkeit politischer Korruption verweisen: https://sciencefiles.org/2017/06/18/der-korruptions-schwindel-von-transparency-international/
in Kurzform als der 'Missbrauch anvertrauer Macht' definiert.
(11) Wie wird politische Korruption eingedämmt/verhindert?
(12) Gab es Anzeigen bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?

Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2018
  • Frist
    22. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund einer…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufsichtspflicht über die IHKen - Mögliche Veruntreuung von IHK Geldern für Strassenbauplanungsmaßnahmen [#27229]
Datum
23. März 2018 20:44
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund einer Veröffentlichung des: Bundesverbandes für freie Kammern (bffk.de) vom 22.03.2018: 'Verwaltungsgericht kippt Beitragsveranlagung 2016 der IHK Bodensee-Oberschwaben Auch die Beitragsveranlagung der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Jahr 2016 war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam gestern das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die vom bffk unterstützten Klägerinnen hatten nicht nur eine wie in vielen Kammern rechtswidrige Rücklagen-/Vermögensbildung moniert, sondern auch den Einsatz von Zwangsbeiträgen für Zwecke, die nicht vom IHK-Gesetz gedeckt sind. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt. Der IHK-Hauptgeschäftsführer bezeichnete es "als ureigenste Aufgabe des Bundes", solche Planungen zu finanzieren. Warum nun ausgerechnet die IHK-Mitglieder neben ihren Steuerzahlungen nun auch noch ein weiteres Mal über den IHK-Beitrag zur Finanzierung herangezogen werden sollen, dafür gab es seitens der IHK keine überzeugende Erklärung. Bedeutung des Urteil auch für 2015 und früher Von Bedeutung ist vorliegend, dass mit dieser Entscheidung auch rückwirkende Beitragsveranlagungen der IHK Bodensee-Oberschwaben für die Jahre 2015 und früher ausscheiden müssten. Denn die vor Gericht diskutierten Sachverhalte - insbesondere die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen - werden in der IHK Bodensee-Oberschwaben mindestens seit dem Jahr 2011 praktiziert.' https://www.bffk.de//aktuelles/verwaltungsgericht-kippt-beitragsveranlagung-2016-der-ihk-bodensee-oberschwaben.html Unter anderen wird vom Gericht als unzulässig festgestellt: '.. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt.' Eine ähnliche Situation und auch Klagen gab es gegen die IHK in Ulm. Seinerzeit hatte war es dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen vollkommen egal daß die IHK Ulm u.a. für die Planung der B312 in 2009 500 000 € der Zwangsmitglieder zur Verfügung gestellt hatte. http://www.biberach.de/aktuelles/presse/pressearchiv2009/pressearchiv-2009-detailansicht/article/landkreis-beteiligte-staedte-und-ihk-unterzeichnen-finanzierungsvertrag-fuer-b-312.html Vermutlich wurden für diese Straßenplanung als auch für andere Straßen weitere Gelder zur Verfügung gestellt. Die Rechtsaufsicht der IHK Ulm ist das Ministerium für Wirtschaft und Wohnungsbau in Baden Württemberg. Es scheint denkbar daß die Rechtsaufsicht ihrer Aufsichtspflicht nur bedingt nachgekommen ist. Hiermit erbitte ich: (1) Die Veröffentlichung der Urteiles betreffend der IHK Bodensee Oberschwaben. Mit Benennung der Richter. (2) Die Veröffentlichung aller Klagen und Urteile gegen die IHK Bodensee Oberschwaben und die IHK Ulm wegen den Beiträgen. Mit Benennung der Richter. (3) Die detaillierte Benennung in welcher Form das Ministerium diese Aufsicht durchgeführt hat. Hierzu bitte die Offenlegung der entsprechenden Dokumente. (4) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Bodensee Oberschwaben Gelder zugeschossen hat. -> Dokumente (5) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Ulm Gelder zugeschossen hat -> Dokumente (6) Welche Rolle spielt das Regierungspräsidium Tübingen (zuständig für die Straßen beider Kammern) bei diesen - teilweise von der IHK finanzierten Planungen? (7) Ist es denkbar dass - gemäß dem Motto 'wer zahlt schafft an' - vom RP Tübingen Planungen nicht im Sinne und zum Schutz der Anwohner durchgeführt werden sondern durch die Vorgaben der IHK ausschließlich im Sinne der Verkehrsflusses umgesetzt werden? (8) Gab es jemals schriftliche Einreichungen oder Beschwerden der planungsverantwortlichen Behörden gegen diese Planungsbeteiligungen? (9) Wann hat der Landesrechnungshof die Haushaltspläne der Kammern überprüft? Wenn ja bitte mit Benennung der Kammern und der konkreten Prüfungsjahre. (10) Wann wurde - trotz Aufforderung - die Haushalte der Kammern nicht überprüft? Hierzu möchte ich auch auf Möglichkeit politischer Korruption verweisen: https://sciencefiles.org/2017/06/18/der-korruptions-schwindel-von-transparency-international/ in Kurzform als der 'Missbrauch anvertrauer Macht' definiert. (11) Wie wird politische Korruption eingedämmt/verhindert? (12) Gab es Anzeigen bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer doch recht umfangreichen Anfrage. F…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Aufsichtspflicht über die IHKen - Mögliche Veruntreuung von IHK Geldern für Strassenbauplanungsmaßnahmen [#27229]
Datum
27. März 2018 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer doch recht umfangreichen Anfrage. Für eine ganze Reihe Ihrer Fragen sind andere Stellen zuständig bzw. die richtigen Ansprechpartner. Da Sie der unmittelbaren Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen, werde ich Ihnen diese Stellen zusammenstellen und zusammen mit der von Ihnen vorab erbetenen Kostenauskunft in der Woche nach Ostern zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfrage vom 23. März 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. März 2018. Ihre An…
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. März 2018. Ihre Anfrage bzw. Bitten bezeichnen Sie als Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs.2 LIFG, § 25 UVwG und § 2 Abs.1 VIG und erbitten daher vorab eine Kostenauskunft. Zu fast allen ihrer Punkte kann ich Ihnen aber sogleich für das Wirtschaftsministerium abschließend und kostenfrei Auskunft geben. Da Sie keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte wünschen, habe ich von einer Weiterleitung einiger Ihrer Fragen an die aus meiner Sicht zuständige Behörde abgesehen und bitte Sie zu entscheiden, ob Sie dort selbst anfragen. Zu Ihren konkreten Fragen bzw. Bitten: (1) Veröffentlichung des Urteils des VG Sigmaringen betreffend die IHK Bodensee Oberschwaben. Mit Benennung der Richter: Das Urteil ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht abgesetzt und wird ggf. vom VG Sigmaringen veröffentlicht. Über die Veröffentlichung entscheidet das VG selbst. Sie können eine veröffentlichte Entscheidung dort für den privaten Gebrauch kostenfrei abrufen. Veröffentlichte Entscheidungen des VG Sigmaringen aus dem März finden Sie unter http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re… (Stand 13.4.2018 ist dort noch keine Entscheidung eingestellt). (2) Veröffentlichung aller Klagen und Urteile gegen die IHK Bodensee Oberschwaben und die IHK Ulm wegen den Beiträgen. Mit Benennung der Richter: Darüber können Ihnen nur die IHKs selbst umfassend Auskunft geben. Über die Veröffentlichung der Urteile entscheidet das jeweilige Gericht. (4) Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Bodensee Oberschwaben Gelder zugeschossen hat -> Dokumente: Hierüber kann Ihnen nur die IHK selbst Auskunft geben. Das Wirtschaftsministerium führt keine die IHK-Tätigkeit umfassend abbildenden Akten, so dass hier keine entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen. (5) Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Ulm Gelder zugeschossen hat -> Dokumente: Hierüber kann Ihnen nur die IHK selbst Auskunft geben. Das Wirtschaftsministerium führt keine die IHK-Tätigkeit umfassend abbildenden Akten, so dass hier keine entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen. (6) Welche Rolle spielt das Regierungspräsidium Tübingen bei diesen - teilweise von der IHK finanzierten Planungen: Diese sehr allgemein gehaltene Frage kann ihnen nur das Regierungspräsidium selbst beantworten. (7) Ist es denkbar, dass - gemäß dem Motto 'wer zahlt schafft an' - vom RP Tübingen Planungen nicht im Sinne und zum Schutz der Anwohner durchgeführt werden sondern durch die Vorgaben der IHK ausschließlich im Sinne des Verkehrsflusses umgesetzt werden? Fragen zu Planungen des Regierungspräsidiums Tübingen können nur von diesem selbst beantwortet werden. Amtliche Informationen hierzu liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor. (8) Gab es jemals schriftliche Einreichungen oder Beschwerden der planungsverantwortlichen Behörden gegen diese Planungsbeteiligungen? Solche schriftlichen Einreichungen oder Beschwerden der planungsverantwortlichen Behörden beim Wirtschaftsministerium liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor. (9) Wann hat der Landesrechnungshof die Haushaltspläne der Kammern überprüft? Wenn ja bitte mit Benennung der Kammern und der konkreten Prüfungsjahre: Der Landesrechnungshof prüft die Wirtschaftspläne (d.h. die am HGB orientierte Entsprechung kameraler Haushaltspläne) der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern nicht. Die Wirtschaftsplanung und ihr Vollzug wird jährlich von der Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern geprüft. (10) Wann wurde - trotz Aufforderung - die Haushalte der Kammern nicht überprüft? Hierzu möchte ich auch auf Möglichkeit politischer Korruption verweisen: https://sciencefiles.org/2017/06/18/der… in Kurzform als der 'Missbrauch anvertrauter Macht' definiert: Die Haushalte der Industrie- und Handelskammern wurden und werden jährlich geprüft. Die Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern prüft dabei nicht nur die Haushaltsplanung (s.o. zu Frage 9), sondern auch den Haushaltsabschluss, d.h. die Rechnungslegung in Form eines kaufmännischen Jahresabschlusses. (11) Wie wird politische Korruption eingedämmt/verhindert? Allgemeine Fragen zum Umgang mit und zur Bekämpfung von Korruption werden federführend für alle Landesressorts vom Innenministerium bearbeitet. Daher ist diese Frage an das Innenministerium zu richten. (12) Gab es Anzeigen bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? Wir beziehen diese Frage auf den konkret vom VG Sigmaringen im März entschiedenen Fall. Dem Wirtschaftsministerium sind keine Anzeigen oder Ermittlungen dazu bekannt. Dementsprechend liegen hier keine amtlichen Informationen vor. Die verbleibende Bitte "(3) Die detaillierte Benennung in welcher Form das Ministerium diese Aufsicht durchgeführt hat. Hierzu bitte die Offenlegung der entsprechenden Dokumente." bezieht sich mit "diese Aufsicht" auf die vorangestellte allgemeine Vermutung "Es erscheint denkbar, dass die Rechtsaufsicht ihrer Aufsichtspflicht nur bedingt nachgekommen ist" und die vorangehenden Punkte (1) und (2), die eine Veröffentlichungsbitte äußern, aber keine Aufsichtstätigkeit umschreiben. Dementsprechend lässt die Formulierung "entsprechende Dokumente" nicht erkennen, zu welchen Informationen sie Zugang wünschen. Ich bitte Sie daher Ihren Antrag insoweit zu präzisieren (vgl. § 7 Abs. 2 LFIG). Über eventuell anfallende Kosten kann ich Ihnen erst im Anschluss Auskunft geben. Für dieses Schreiben entstehen Ihnen keine Gebühren bzw. sind keine Auslagen zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen